Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Geschichte - S. 35

1913 - Berlin : Oehmigke
— 35 — 15. Das Heerwesen in Brandenburg zur Zeit der Markgrafen. Von der Altmark aus hatten die Markgrafen alles Land bis weit über die Oder hinaus, teils durch Eroberung, teils durch freie Schenkung erworben. Dazu war ihnen schon in den ersten Zeiten für den Verlust der sächsischen Herzogswürde die Beste Braudenburg als Lehn und Königliche Kammer übergeben und daran das Wahlfürstentum geknüpft worden. Alles Land sonst war ihr unbestrittenes Eigentum, und sie vergabeu es ihren deutschen Mannen, die bei der Eroberung mitgewirkt hatten, wofür diese wieder die kriegerische L e h n s p f l i ch t übernahmen. Wohl mochten trotz der jahrhundertelangen Slawenherrschaft sich viele ursprünglich deutsche Elemente im Lande gehalten haben, die nun mit den neuen Kolonisten so wunderbar schnell die Ger-manisiernng des Landes ermöglichten. Das ist gewiß auch der Grund, daß wir in den weiten Marken keine Spur von Leibeigenschaft bemerken und daß hier das Bewußtsein der allgemeinen Verpflichtung zum Kriegsdienste als ein an die Freiheit geknüpftes Erfordernis sich durch alle Zeiten erhielt. Das unbestrittene Besitzrecht der Markgrafen ließ auch nicht die Reichsfreiheit der Geistlichen, des Adels oder der Städte emporkommen, wie sie im Mittelalter sonst überall im Reiche erscheint. Daher bestanden im Lande auch festere Bande zwischen Fürst und Volk. Die Marken waren in Vogteien geteilt, deren Vorsteher nicht allein im Frieden die Stelle des Markgrafen vertraten, sondern auch im Kriege mit der Sammlung, der Organisation und Führung der Lehnsleute und der zur Heeresfolge Verpflichteten betraut waren. Ausgenommen von den Vogteien waren die landesherrlichen Schlösser. Hier hatten die im Lehnsverhältnis stehenden Burgmänner die Pflicht der Verteidigung. Betrachten wir nun den markgräflichen Heerbann im Falle eines Krieges. Es erschienen dann die Aufgebote: 1. der geistlichen Güter, der Bischöfe von Brandenburg, Havelberg und Lebus, der Domstifter und Klöster; 2. der geistlichen Ritterorden, Tempelherren und Johanniter, die einst große Hilfe bei der Eroberung des Landes gebracht hatten; 3. der markgräflichen Mannen oder des Lehnsadels; 3*
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer