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1. Deutsche Geschichte mit entsprechender Berücksichtigung der sächsischen - S. 86

1880 - Halle : Anton
86 den. Aus kurzen Mörsern schleuderte man mit ihrer Hilse große Steinkugeln gegen die Mauern der Städte und Burgen und zertrümmerte dieselben. Später verlängerte man die Mörser zu Kanonen; sie waren aber noch so schwerfällig, daß sie nur mit Mühe fortbewegt werden konnten. Darum erfand man Schießgewehre, die ein einzelner Mann bequem tragen konnte; man nannte sie Donnerbüchsen. Freilich mußten sie noch mit einer Lunte, d. H. mit einem glimmenden Faden abgebrannt werden. Das war unbequem und erschwerte das Zielen. Deshalb versah man endlich die Donnerbüchsen mit einem Schloß; das bestand aus einem Stahlrad, welches an einem Feuerstein Funken schlug, die auf das darunter befindliche Pulver fielen und es entzündeten. Da der Feuerstein in manchen Gegenden auch „Flintstein" genannt wurde, so erhielten nuu die Donnerbüchsen den Namen „Flinten". Später haben die Schießgewehre noch manche andre Verbesserungen erfahren. Sie aber waren es namentlich, die das Ritterthum zum Fall brachten. Was nützte jetzt dem Ritter seine feste Burg? Den Kugeln der Feinde konnte sie doch nicht trotzen. Was nützte ihm seine persönliche Stärke, seine Tapferkeit, fein Muth ? Eines Feiglings Schuß konnte leicht aus weiter Ferne feinem^ Leben ein Ende machen. Darum blieb er lieber ruhig auf seinem Schloß und überließ das Kriegshandwerk denen, die für Lohn oder Sold kämpften, den Soldaten. 4. Sollte aber der zu Worms eingeführte ewige Landfrieden aufrecht erhalten werden, so mußte ein Gerichtshof da sein, bei welchem die, welche sonst in streitigen Fällen zum Schwert gegriffen hatten, ihr Recht suchen konnten. Maxmilian setzte darum ein Re ich ska m m er-gericht ein, welches die Streitigkeiten der Fürsten und Ritter unter einander entscheiden sollte, an welches sich aber auch diejenigen wenden konnten, die mit dem Urtheile der sonstigen Gerichte nicht zufrieden waren. Es wurde anfangs zu Frankfurt am Main eröffnet und hatte zuletzt seinen Sitz zu Wetzlar an der Lahn. Um aber den Beschlüssen dieses Reichskammergerichts auch Kraft und Nachdruck zu verschaffen, traf Maxmilian noch eine andre Einrichtung. Er theilte ganz Deutschland in zehn Kreise. Jeder Kreis erhielt einen Kreisobersten, welcher den Landfrieden zu überwachen und die Urtheile des Kammergerichts zu vollstrecken hatte. Die Schweiz, die bis dahin zu Deutschland gehört hatte, mochte freilich von diesen Neuerungen nichts wissen; sie versagte dem Reichskammergerichte ihre Anerkennung, und da Maxmilian nicht im Stande war, sie zum Gehorsam zu zwingen, trennte sie sich ganz vom deutschen Reiche. 5. Noch ein andres großes Verdienst hat sich Maxinilian um Deutschland erworben. Früher war es um die Verbindung der einzelnen Orte nicht gut bestellt. Nur zwischen den größeren Handelsstädten ritten Boten oder fuhren Landkutschen hin und her. Jenen konnte man wohl auch einen Brief mitgeben, diese nahmen wohl auch Reisende und Gepäck mit. „Sollten aber Briese an/Orte gelangen, welche nickt an der Straße lagen, oder waren sie für das Ausland bestimmt, so mußte man
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