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1. Von 1648 bis zur Gegenwart - S. 39

1911 - Leipzig : Quelle & Meyer
ff Die Entstehung des brandenburgisch-preußischen Staates 39 Zehnte, Kriegs- und Naturalleistungen und Zölle (auf Wegen, Brücken, Flüssen, Märkten) gewesen. Dazu hatte der Fürst schon im 13. Jahrhundert die Bede (eine allgemeine Vermögenssteuer) erhalten, aber nur im Notfälle. Andere außerordentliche Einnahmen waren der Verkauf von Steuer-, Zoll-, Justiz-, Münzrechten und Domänen oder deren Verpfändung. Das Finanzwesen machte große Fortschritte unter Albrecht Achilles durch gute Domänenverwaltung und Durchsetzung der indirekten Bierzinsensteuer in langem Kampf mit den Städten der Mark. Johann Cicero ließ sorgfältig Rechnungen und Einnahmenverzeichnisse in Land- und Amtsbüchern führen und Quittungen ausstellen. Unter Joachim I. erreichte die ältere zollerische Finanzkunst ihren Höhepunkt; er trennte Kammerkasse und Hofrentei. Nach ihm trat ein Rückschlag ein. Die Stände übernahmen die Hof- und Landesschulden. Unordnung und Verschwendung führten unter Joachim Ii. zu einem Fehlbetrag von über 3 y2 Millionen Gulden, deshalb auch zu Verpfändungen, Anleihen und indirekten Steuern auf Bier (Hufenschoß). Johann Georg ordnete durch Sparsamkeit und Kontrolle die Finanzen im Einverständnis mit den Ständen wieder. Ganz abhängig von diesen waren infolge ihrer Erwerbungspolitik Johann Sigismund und besonders Georg Wilhelm. Unter ihnen blieben die Finanzen arg zerrüttet. Die schon seit Joachim Ii. bestehende ständische Verwaltung der Steuern in den drei Kassen des Kreditwerks erklärt die Schwäche des Staates im großen Kriege. Die Stände suchten stets alle Steuern auf die unteren Klassen abzuwälzen. Die Verteilung geschah nach einem allmählich fest werdenden, in den Kreisen verschiedenen Verhältnisse. Brandenburg war stets ein Staat der Kolonisation. Die Markgrafen waren als Eroberer ursprünglich alleinige Grundherren. Eine nachhaltige Ansiedlungstätigkeit begann unter Albrecht I. Er rief zur Urbarmachung und Entsumpfung Vlamen (Fläming, Gentin), Sachsen und Schwaben ins Land und zog deutsche und wendische Adelige heran, denen er Burgen und Hufen verlieh. Dazu kamen Tempelherren und Johanniter. Durch Ansiedlungsunternehmer (locatores, scultheizo) ließ er das Ödland an dienst- und abgabenpflichtige, aber freie Bauern austeilen. Stadtanlagen mit deutschem Stadtrecht waren u. a. Salzwedel, Stendal, Tangermünde, Brandenburg und Havelberg. Weiter verlieh Johann I. Spandau, Köpenick, Kölln, Berlin (1240), Landsberg, Königsberg i. N., Prenzlau, Frankfurt das Stadtrecht. Die Verschmelzung von Deutschen und Slawen brauchte Jahrhunderte. Im ausgehenden Mittelalter verschlechterte sich nach und nach die Lage der Bauern. Der Adel hatte über seine Gutsbauern die niedere Gerichtsbarkeit und zog dafür Sporteln ein. Als Grundherr nach römischem Recht verfügte er über Bauernland, Hand- und Spanndienste. Das schon von Joachim Ii. zu- Finanznot Koloni- sation Das platte Land
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