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1. Von 1648 bis zur Gegenwart - S. 160

1911 - Leipzig : Quelle & Meyer
i6o Das Zeitalter der Verfassungs- und Einheitskämpfe endlich eine Kommission zur Beratung der Angelegenheit zusammen. Da aber Preußen seit dem Wiener Kongresse aus einer Masse von Landschaften mit bisher völlig verschiedener ständischer Verfassung bestand, dazu Adel, Bürger und Bauern gar nicht in ihren Wünschen übereinstimmten, erwies sich das Werk als sehr schwierig. Deswegen erklärte der König, den Metternich vor einer Verfassung warnte, ärgerlich über das Drängen von G ö r r e s und anderen, e r behalte sich den Zeitpunkt für Ausführung seiner Zusage vor. Um die wachsende Erregung zu beschwichtigen, rief Hardenberg Wühelm v. Humboldt ins Ministerium, der lebhaft für eine Verfassung eintrat. Doch nach dem unglücklichen Verlaufe der nationalen Bewegung in Deutschland (§ 138) siegte die Partei, die eine Verfassung für bedenklich hielt. Humboldt (§ 124) und Boyen (§123), der Kriegsminister, mußten Ende 1819 zurücktreten. Zwar wurde 1820 bestimmt, der König solle neue Anleihen nur unter der Garantie von Reichsständen aufnehmen, aber dann erklärte Friedrich Wilhelm Iii., das weitere wegen der Landstände Provinzial- sei der Zeit zu überlassen. 1823 fand mit der Bildung von Provm-stände zialständen die ganze Aktion vorläufig ihren Abschluß. In den geschaffenen acht Provinziallandtagen waren der Großgrundbesitz mit 275, die Städte mit 182, die Landgemeinden mit 124 Stimmen vertreten, sie hatten keine Initiative, kein Recht, Petitionen entgegenzunehmen, ihre Beratungen waren geheim, und sie traten nur bei Berufung durch die Regierung zusammen. Innere Trotz der unbefriedigenden Lösung der Verfassungsfrage verhielt Politik sich die Bevölkerung Preußens völlig ruhig. Der in 8 Provinzen und 25 Regierungsbezirke neueingeteilte Staat wurde von einer zuverlässigen Beamtenschaft regiert und wirtschaftete sparsam. Auf dem Lande vollzog sich eine soziale Umschichtung, da die kleinen Höfe von der Regulierung (§ 122) ausgeschlossen wurden. Die Großherm kauften die Bauern entweder aus, da sie als ,,freie Leute“ nicht mehr geschützt wurden oder verpflichteten sie sich als Tagelöhner. Zur Hebung des geistigen Lebens im Rheinlande gründete Friedrich Wühelm I. die Universität Bonn. Unter dem Minister von Altenstein wurden die Gymnasien immer mehr die Vermittler der allgemeinen Bildung. Durch Stiftung der Union 1817 wollte der König die beiden evangelischen Konfessionen verschmelzen. Erste ver. Nur einige der Mittel- und Kleinstaaten erkannten die kon- Ä&stitutionellen Forderungen an und gaben Verfassungen Die erste land wirkliche Konstitution führte Karl August (1816) in Sachsen-Weimar ein, es folgten Bayern (1818), mit dem unter Max Toseph seit 1815 die Rheinpfalz vereinigt war, Baden (1819) und Württemberg (1819); dieses erst nach harten Kämpfen, da die Württemberger ihre alte Verfassung, so rückständig sie auch war, als „altes gutes Recht“ forderten. Von den übrigen deutschen Staaten
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