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1. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 18

1911 - Breslau : Hirt
18 Die Germanen. Die Grundlage der staatlichen Gliederung waren die nach Sippen ge-ordneten Geschlechter. In Geschlechtern siedelten sich die Germanen an, teils in Einzelhfen, teils in weitlufig angelegten Drfern. Vor alters hatte das Geschlecht (die Familie) die einzige feste Einheit des Staats-Wesens gebildet. Die Familienltesten waren allein die Beamten" und Richter und der lteste eines bevorzugten Geschlechtes zugleich das Haupt des ganzen Stammes. Doch schon zu Csars Zeit zerfiel der germanische Staat in Bezirke, die vielleicht ohne Unterschied Gaue oder Hundert-schaften genannt wurden. Ihre Vorsteher wurden von der Volksver-sammlung gewhlt; der Staat, nicht der lteste des Geschlechtes, bte bte Strafgewalt. Whrend die Versammlung der Hundertschaft besonders ihre gerichtlichen Angelegenheiten erledigte, so fielen dem Ding, b. h. der allgemeinen Landesversammlung, die gleichbedeutend mit der Heeres-unb Volksversammlung war, die gemeinsamen Volks- und Regierungs-geschste zu. Das Dwg. Je nach Bedrfnis, alljhrlich wenigstens einmal, gewhnlich zur Zeit des Voll- oder Neumondes, versammelten sich alle freien Männer zum Ding. Dingpflichtig war jeder Wehrhafte; bewaffnet fand man sich ein. Die vornehmste Opfersttte des Volkes war Dingsttte. Priester hegten" die Versammlung, die sich nach Sippen und Hundertschaften aufstellte. Hier wurden Wahlen, Rechtsstreitigkeiten, Beschlsse der Krieg und Frieden erledigt, die Genehmigung zu Zgen einzelner Huptlinge erteilt, die jungen Männer durch berreichung des Speers fr wehrhaft erklrt. Verhandlungen der Huptlinge, ltesten und Weisen waren vorausgegangen; der Volksgemeinde wurde das Ergebnis ihrer Beratungen mitgeteilt und die Frage an sie gerichtet, ob sie zustimme oder nicht; durch Aneinanderschlagen der Waffen stimmte sie zu, durch Murren lehnte sie ab. .erzge und Fr den Krieg wurde einer der Huptlinge zum Herzog erwhlt. Rntge. ^ur f,ei den Ostgermanen hren wir von Knigen; man entnahm sie bestimmten Geschlechtern, erhob den Gewhlten auf den Schilb und berreichte ihm den Speer als Wahrzeichen seiner Gewalt. Aber er wirkte mehr durch sein Beispiel als tapferer Krieger und durch Klugheit int Rat als durch seine Amtsgewalt; ein untchtiges Knigtum war kaum benk-bar. Matt ehrte ihn durch freiwillig bargebrachte Gaben. Gefolge Die Huptlinge whlten sich aus tapferen Jnglingen von edlem Geschlechte ein Gefolge, das im Kriege eine Leibwache, im Frieden em Ehrengeleit bildete. Die persnliche Freiheit des Kriegers wurde durch die Gefolgschaft nicht geschmlert, ba sie auf einem freiwilligen Vertrage zwischen Herrn und Mann beruhte; dieser war Gehorsam und Treue bis zum Tode schuldig, jener hatte fr den Unterhalt seines Mannes zu sorgen. Wer ein groes Gefolge unterhielt, war dadurch oft zu Beute-zgen gentigt. Das Gefolge diente nicht dem Vorteil des Landes oder Stammes, sondern nnr dem Ruhme des Gefolgsherrn.
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