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1. Alte Geschichte - S. 41

1888 - Leipzig : Fues (Reisland)
— 41 — neuen Gesetzen, und diese zu geben, war niemand geeigneter alsisolou, der zwischen Armen und Reichen unbefangen in der Mitte stand. Zu diesem Zwecke wurde Solon (594 v. Chr.) zum Archonten gewählt. Seine Freunde rieten ihm, er möchte die erlangte Würde benutzen, um die Alleinherrschaft (Tyrannis) von Athen zu gewinnen. Aber Solon blieb streng in den Grenzen seines Amtes. Als Archont erneuerte er das Ansehen des Areopags, eines sehr heilig gehaltenen Gerichtshofes, der schon seit alten Zeiten bestand und auf dem Hügel des Kriegsgottes Ares seine Sitzungen hielt. Diese Sitzungen wurden bei Nacht ohne Sicht gehalten, damit nicht die Richter durch den kläglichen Anblick der Angeklagten zum Mitleid bewegt würden. Ihre Urteilssprüche schrieben sie aus Täfelchen und warfen sie schweigend in die Urnen, von denen die eine die Urne des Todes, die andere die Urne der Erbarmung hieß. Waren die Stimmen auf beiden Seiten gleich, so wurde noch ein Täfelchen in die Urne der Erbarmung geworfen und der Angeschuldigte freigesprochen. Dieser Gerichtshof hatte namentlich die Aufsicht über die Sitten der Bürger und die Entscheidung über vorsätzlichen Mord, Brandstiftung, Giftmischerei 2c. Einst verurteilte der Areopag einen Knaben, der Wachteln die Augen ausgestochen hatte, zum Tode, weil ein solcher Mensch, wenn er herangewachsen sei, seinen Mitbürgern zum Verderben sein würde. Das Ansehen des Areopags befestigte Solon dadurch, daß nur die Archonten, die ihr Amt untadelhaft verwaltet hatten, unter die Richter aufgenommen wurden. Nun teilte Solon das ganze Volk in vier Klassen, die nach dem Vermögen unterschieden waren, und nach denen sich der Kriegsdienst der Bürger richtete. Die Bürger der drei ersten Klassen hatten teil an den Staatsämtern und mußten im Kriege eine schwere Rüstung haben. Aus den Bürgern der zweiten Klasse wurde die Reiterei genommen. Die vierte Klasse hatte zwar Zutritt zur Volksversammlung, aber nicht zu den Staatsämtern ; sie enthielt die unbemittelten Bürger, die im Kriege als Leichtbewaffnete, oder später, als Athen eine Seemacht war, ans der Flotte dienten. Die Volksversammlung hatte das Recht, Krieg und Frieden zu schließen, Bündnisse einzugehen, Beamte zu wählen, alte Gesetze aufzuheben und neue zu geben. Um aber ihre Macht zu beschränken, stellte ihr Solon den Rat der Vierhundert zur Seite, zu welchem jede der vier Klassen hundert Mitglieder
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