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1. Mittlere Geschichte - S. 66

1892 - Leipzig : Reisland
— 66 — Konstantin Xi. fiel tapfer fechtend auf den Mauern seiner Hauptstadt. Viele Griechen flohen in das Abendland, wo sie die griechische Sprache verbreiteten und dadurch der Wissenschaft einen neuen Aufschwung verliehen. 12. Maximilian I. Nach Friedrich Iii. folgte sein ritterlicher Sohn Maximilian I. (1493—1519), der schon 1486 zu seinem Nachfolger gewählt war, aus dem deutschen Throne. Dieser war in allem das Gegenteil seines Vaters: lebenslustig und gewandt, tapfer bis zur Tollkühnheit. Schon vor seiner Thronbesteigung wurde durch ihn das Haus Habsburg, das nun bis zum Untergange des Reichs (1806) im Besitz des deutschen Kaiserthrones war, durch großen Ländererwerb bereichert. Karl der Kühne, Herzog von Burgund, der außer diesem Lande noch die heutigen Niederlande besaß, verlangte vom Kaiser Friedrich zum Könige gekrönt zu werden. Der Kaiser aber verlangte vor der Krönung die Vermählung seines Sohnes Maximilian mit Karls einziger Tochter Maria. Aber erst nachdem Karl der Kühne in den Schlachten bei Granson und Murten gegen die Schweizer (1476) seinen Kriegsruhm und bei Nancy (1477) sein Leben verloren hatte, erfolgte die Vermählung Maximilians mit Maria, wodurch die Niederlande an Österreich kamen. Maria starb schon 1482 an den Folgen eines Sturzes vom Pserde, indem sie zwei Kinder hinterließ: Philipp und Margareta. Durch seine zweite Heirat mit der Nichte des Herzogs Ludwig Moro von Mailand wurde Maximilian in Kriege mit Frankreich verwickelt, wodurch er Mailand verlor. Für Deutschland aber war seine Regierung nicht ohne Gewinn. Um dem Faustrecht Einhalt zu thun und Ruhe und Ordnung herzustellen, wurde auf dem Reichstage zu Worms (1495) ein ewiger Landfriede angeordnet, nach welchem bei schwerer Strafe der Reichsacht jede Selbsthilfe verboten wurde. Zur Schlichtung der Streitigkeiten unter den Reichsfürsten wurde das Reichskammergericht eingesetzt, welches aus einem Kammerrichter und sechzehn andern Richtern bestand. Der Sitz desselben war anfangs Frankfurt a. M., dann Speier, seit 1693 Wetzlar. Zur bessern Durchführung dieser Gerichts-pflege wurde das Deutsche Reich (ohne Böhmen und Schweiz)
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