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1. Mittlere Geschichte - S. 94

1892 - Leipzig : Reisland
— 94 — versität Wittenberg empfahl. Nur mit Zagen ging der fünfundzwanzigjährige Luther hin und wohnte auch hier in der Zelle des Augustinerklosters. Nun sollte er auch einmal predigen; aber dazu wollte sich der schüchterne Mann gar nicht verstehen. „Herr Doktor," sagte er zu Staupitz, „Ihr bringt mich um mein Leben; ich werde es nicht ein Vierteljahr treiben." Endlich ließ er sich doch bewegen und predigte mit solchem Beifall, daß man ihn zum Prediger an der Schloßkirche machte. Im I. 1510 wurde er in Angelegenheiten feines Ordens nach Rom geschickt. So groß auch seine Verehrung des Statthalters Christi bisher gewesen war, so sehr erfüllte ihn die Verderbtheit und Sittenlosigkeit der Geistlichkeit und des Papstes mit Betrübnis. Ihn empörte der Leichtsinn, mit dem die Priester den Gottesdienst verrichteten. „Kaum hatte ich eine Messe gelesen," erzählte er, „so fehlte bei ihnen schon keine an der Mandel. Jst's doch, als ob man um Lohn bete." Er sagte nachher, er wolle diese Reise nicht für taufenb Golbgülben hingeben. Bald nach feiner Rückkehr würde er (1512) zum Doktor der Theologie (der heiligen Schrift ober der Gottesgelahrtheit) ernannt. Der Kurfürst, der ihn als trefflichen Prebiger kennen gelernt hatte, zahlte die Kosten dazu. Der ihm babei abgenommene Eib, fein Leben lang die heilige Schrift zu erforschen, ihr gemäß zu prebigen und den in ihr enthaltenen Glauben zu verteidigen, stärkte ihn bei feinen nachmaligen Kämpfen aufs kräftigste. 2. Luther als Reformator. Schon längst war in der Christenheit die Sehnsucht entstauben nach einer Verbesserung der Kirche an Haupt und ©liebern. Denn groß waren die in die Kirche eingebrungenen Mißbräuche. Manche Päpste führten einen anstößigen Wanbel. In den Klöstern war an die Stelle der früheren Frömmigkeit sittliche Verworfenheit getreten. Das Geschäft der Volksbilbung war den Mönchen überlassen. Ein arger Mißbrauch warb in der Kirche mit dem Ablaß getrieben. Die Kirche hatte immer das Recht geübt, den Christen für ihre Sünben eine Buße auszulegen. Daraus entstaub der Aberglaube, die Priester könnten die Sünben vergeben und die bar auf folgenben Strafen erlassen. Anfangs hatte man Ablaßjahre festgesetzt, später schickte man sogenannte Ablaßkrämer umher, welche für alle möglichen Sünben, sogar für noch zu begehenbe, Ablaßzettel verkauften.
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