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1. Vaterländische Geschichte für junge Landwirte - S. 49

1910 - Berlin : Parey
Des Königs landesväterliche Fürsorge auf andern Gebieten. 49 Fuß gefaßt hatte, machte er Em-d^rr zum ersten preußischen Freihafen; die hier einlaufenden Schiffe brauchten von ihren überseeischen Waren keinen Zoll zu entrichten. b) Steuern und Zölle. Die Fürsorge des Königs für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe erforderte große Ausgaben. Diese konnten nicht allein durch direkte Steuern aufgebracht werden. Daher ließ der König die bisherigen Einfuhrzölle auf solche ausländische Waren, die im Lande selbst hergestellt werden konnten, bestehen, ebenso auch die Accise. Den Handel mit Salz, Kaffee und Tabak ließ der König von Staats wegen betreiben (Regie), um dadurch dem Staate neue Einnahmequellen zu verschaffen. Ein Pfund Kaffee kostete z. B. in Hamburg 5 Groschen, mußte aber in Preußen in den staatlichen Niederlagen mit 1 Taler bezahlt werden. Solchen Alleinverkauf des Staates nennt man Monopol. Besondere Beamte überwachten die Einfuhr, 6e06achieterr-btt— Grenzen, damit niemand heimlich solche Waren einführe (schmuggele), und durchsuchten mit großer Strenge die Häuser, ob jemand auch geschmuggelten Kaffee oder Tabak verbrauche. Da der König zur Durchführung der „Accise" und der „Regie" sich zum Teil französischer Zollbeamten bediente, denen Sprache und Sitte des Landes fremd waren, und die oft auch ungerecht und willkürlich verfuhren, so wurde diese Art der Besteuerung im Volke als eine große Last empfunden, und der Unwille über die mit der Regie verbundene Belästigung und über die „Kaffeeriecher" gab sich auf mancherlei Weise kund. c) Verbesserung der Rechtspflege. König Friedrich Ii. war einer der ersten deutschen Fürsten, der das Ungerechte und Unmenschliche bei der bisherigen Rechtsprechung erkannte und nicht länger dulden wollte. Schon drei Tage nach seinem Regierungsantritt hob er die Anwendung der grausamen Folter auf, die man bisher bei der Untersuchung stets angewandt hattet um ein Geständnis des Angeklagten zu erwirken. Für größere Rechtsstreitigkeiten gab es in Berlin schon als höchstes Gericht das Kammergericht; sonst aber waren keine besonderen Richter wie heute angestellt; sondern die Amtleute (Domänenpächter), welche die kleineren Kreise verwalteten, hatten die Gerichtsbarkeit gepachtet. Dabei ging es oft willkürlich zu. Außerdem zogen sich die Prozesse oft sehr in die Länge und verursachten so hohe Gerichtskosten, daß der arme Mann gar nicht wagte, einen Prozeß anzustrengen. Das sollte nun anders werden. Er ließ deshalb eine neue Gerichtsordnung ausarbeiten, die Ana!, Vaterländische Geschichte. 4
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