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1. Vaterländische Geschichte für junge Landwirte - S. 73

1910 - Berlin : Parey
Preußen nach dem Wiener Kongretz. 73 Vi. Preußen nach dem Wiener Kongreß und der Deutsche Bund. 1. Preuszens neue Gestaltung. Der Wiener Kongreß mar im November 1814 zusammengetreten und hat etwa ein halbes Jahr gedauert. Die von Napoleon vertriebenen Könige und Fürsten wurden wieder eingesetzt, aber der Besitzstand der einzelnen Länder erlitt manche Veränderung, insbesondere erhielt ^Preußen eine große Umgestaltung. Es trat seine alten Besitzungen Ansbach und Bayreuth an Bayern und O st fr i es l an d nebst Lin gen und Hildes-Heim an Hannover ab. Von seinen polnischen Besitzungen erhielt "es nur Westpreutzen und die heutige Provinz Posen zurück, das übrige fiel an Rußland. Dafür bekam Preußen aber die it ö rd -liehe Hälfte des Königreichs Sachsen^ schwedisch Vorpommern mit Rügen sowie umfangreiche Gebiete in Westfalen und den Rh einland en, die es bisher nicht besessen hatte, darunter die ehemaligen geistlichen Gebiete von Trier und Köln, so daß Preußen hier im Westen zwei neue zusammenhängende Provinzen, die Rheinprovinz und Westfalen, bilden konnte. Trotzdem Preußen an Umfang gegen den Stand von 1806 etwas eingebüßt hatte und durch das neue Königreich Hannover in zwei voneinander getrennte Teile zerschnitten worden war, so hatte es doch insofern einen Gewinn, als es für die polnischen Länder hauptsächlich d eut s ch e Länder eintauschte, so daß ihm nur noch ein geringer Bruchteil polnischer Bevölkerung verblieb. So stand Preußen jetzt als ein im ganzen rein deutscher Staat da, der seine Sache nie von derjenigen Deutschlands trennen konnte. 2. Der deutsche Bund. Das ehemalige „Deutsche Reich" wurde nicht wieder hergestellt; denn keine der beiden deutschen Großmächte, Preußen und Österreich, konnte und wollte sich der andern unterordnen, und die Kleinstaaten legten auf die Gleichberechtigung aller und auf die volle Selbständigkeit jedes einzelnen Staates den größten Wert. Darum gründete man den „Deutschen Bund", dem 3 9 Staaten angehörten; die außerdeutschen Länder Österreichs und die preußischen Provinzen Preußen und Posen gehörten nicht dazu, wohl aber Luxemburg, Hannover und Schleswig-Hol-stein, in denen auswärtige Könige (Niederlande, England und Dänemark) herrschten. Die gemeinsamen Angelegenheiten sollten vom Bundestage besorgt werden. Er bestand aus den Gesandten aller deutschen Staaten und hatte seinen Sitz in Frankfurt a. M. Den Vorsitz im Bundestage führte Österreich, das damit die ganze Leitung in die Hand bekam. Streitigkeiten zwischen den Bundesgliedern sollten
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