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1. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 74

1888 - Berlin : Hertz
74 Albrecht's Ende; Johann Cicero als Kurfürst. ihren Zubehören und Rechten seinem ältesten Sohne und dessen Erben der-bleiben sollten, den beiden folgenden Söhnen aber und deren Erben wurden die fränkischen Fürstentümer bestimmt, und gleichzeitig verordnet, daß es für und für von dem einen Sohn auf den andern also gehalten werden sollte, daß niemals mehr, denn die drei älteren Söhne, zu gleicher Zeit weltlich regierende Fürsten in diesen Landen seien und zwar also, daß jedesmal die Mark Brandenburg dem ältesten angehöre. Die Söhne nach dem dritten sollten im geistlichen Stande versorgt, die Töchter mit Geld ausgestattet werden , unter den regierenden Fürsten der Mark und der fränkischen Fürstenthümer aber ewige Freundschaft und Bundesgenossenschaft bestehen. Durch dieses Hausgesetz sollte künftigen Theilungen der bran-denbnrgischen Lande vorgebeugt werden, und dasselbe hat unzweifelhaft sehr viel zur Erhaltung und zum Wachsthum der brandenbnrgischen Herrschaft beigetragen. Kurfürst Albrecht schloß sich seinen beiden Vorgängern Friedrich I. und Ii. darin würdig au, daß er gleich ihnen das Ansehen seines Hauses im deutschen Reiche sehr hoch erhielt. Seines Namens Glanz und Ruhm strahlte auf die Marken zurück, die er beherrschte, und die Geltung, welche sein tapferer Arm und sein kluger Rath bei dem Kaiser gewann, gereichte auch seinem Lande zu großem Vortheil. Albrecht's Ende (1486). Albrecht war bereits ein Greis, als er noch den Reichstag zu Frankfurt besuchte und sich im Lehnsessel zur Kaiserwahl tragen ließ, um die Wahl Maximilian's, jenes trefflichen Kaisers aus dem Habsburger Geschlecht zu unterstützen. Als der glänzende Zug aus der Kirche heim* kehrte, trug der Kurfürst, gleichfalls auf dem Lehnstuhle sitzend, dem neuen Reichsoberhaupt das Scepter voran. Noch ließ er sich täglich in das Rathszimmer des Reichstages tragen; aber bald fühlte er sein Ende nahen und bereitete sich in dem Predigerkloster zu Frankfurt mit Gebet und frommen Uebungen zu einem christlichen Sterben vor. In solcher Andacht verschied er eines Tages im Kloster ebenso friedlich und still, wie sein Leben voll Kampf und Unruhe gewesen war. Der Kaiser und alle Fürsten des Reichs gaben ihm am nächsten Sonntage das Geleit zum feierlichen Todtenamt, und dann bis an den Main, wo die Bahre in ein Schiff gesetzt und nach Franken gebracht wurde (I486). Johann (Cicero) als Kurfürst (1486—1499). Johann, der bisherige Statthalter der Marken, übernahm die Regierung jetzt als Kurfürst. Er ist der erste hoheuzollernfche Regent, welcher seinen Wohnsitz bleibend im brandeuburgischeu Lande nahm, während seine Vorgänger am liebsten in Franken, dagegen meistens nur auf dringende Veranlassungen längere Zeit hindurch in den Marken gelebt hatten. Der ernste Eifer für die Wohlfahrt des ihm anvertrauten Landes, welchen er schon als Statthalter bewährt hatte, zeigte sich nunmehr weit erfolgreicher, da er jetzt ganz nach eigenem besten Wissen regieren und des Landes Einkünfte, welche bis dahin meistens an den fränkischen Hof gegangen waren, nun zum eigenen Besten des Landes verwenden konnte. Sparsamkeit und strenge Ordnung zeichneten seine Regierung vorteilhaft aus, aber feine Sorgfalt in Beschrän*
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