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1. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 196

1888 - Berlin : Hertz
106 Erbvertrag mit den Fürsten von Hohenzollern; protestantische Einwanderer. von Polen versprach ihnen Entsatz, ließ aber den Brandenburgern Zeit, alle Vorkehrungen zum Bombardement der Stadt zu treffen. Deshalb zogen die Elbinger vor, sich mit Friedrich Iii. zu verständigen und ließen die Brandenburger einziehen. (1698.) Der Kurfürst versprach, alle Privilegien und Freiheiten der Stadt aufrecht zu erhalten und sie nur bis zur Zahlung der Pfand> summe Seitens Polens besetzt zu halten. Der König von Polen war über diese Besitzergreifung sehr erbittert und rief des Kaisers Entscheidung an. Durch dessen Vermittelung kam (1699) ein Vertrag zu Stande, nach welchem Polen innerhalb drei Jahren die Pfandsumme zahlen, Brandenburg dagegen sofort Elbing wieder räumen sollte. Dies geschah, aber da Polen weder in drei Jahren, noch später die 400,000 Thaler zahlte, so besetzte Friedrich (1703) die Stadt von Neuem, welche seitdem mit kurzen Unterbrechungen in brandenburgischem Besitz geblieben ist. Erbvertrag mit den Fürsten von Hohenzollern. Ungefähr um dieselbe Zeit hatte Kurfürst Friedrich die alte Verbindung seines Hauses mit den schwäbischen Hohenzollern aufgefrischt und wieder befestigt. Schon der große Kurfürst hatte (1684), um bte Anrechte seines Geschlechtes auf die etwaige Erbfolge in den Fürstenthümern Hohenzollern zu erneuern, den Titel eines Reichsgrafen von Hohenzollern angenommen. Sein Sohn Friedrich Iii. schloß (1695) im Namen der märkischen und fränkischen Linie einen förmlichen Erbvergleich mit den Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen und Hechin-gen, daß nach dem Abgange des hohenzollernschen Hauses in den alten schwäbischen Grafschaften das Haus Branbenburg in den Besitz berselben gelangen, bagegen die Fürsten von Hohenzollern nach dem Aussterben des gesammten Hauses Branbenburg die Nachfolge in den fränkischen Ländern haben sollen. Der jebesmalige Kurfürst von Branbenburg solle fortan als Haupt der ganzen Familie gelten. An biesen Vertrag würden später die Verhandlungen angeknüpft, durch welche die Fürsten von Hohenzollern (1849) ihre Länber an die Krone Preußen abtraten. Protestantische Einwanderer. Eine der vorzüglichsten Eigenschaften des Kurfürsten Friedrich Iii. war sein lebendiger und thätiger Eifer für die evangelische Kirche. Deshalb schmerzte ihn vornehmlich die Bestimmung des Ryswicker Friedens, nach welcher die Religionsfreiheit der Protestanten in den währenb des Krieges von den Franzosen inne gehabten Ländern beschränkt bleiben sollte. Dagegen konnte er in anderer Beziehung seine Liebe zu den Protestanten durch thätige Hülfe erweisen. Fortwährend dauerten die heimlichen Auswanderungen verfolgter Calvinisten aus Frankreich fort und in Friebrich's Länbern fanben biefelben jeberzeit die günstigste Aufnahme und Unterstützung. Die Zahl der Einwanberer wuchs unter Frieb-rich Iii. ungemein: Im Jahre 1700 betrug bieselbe weit über 15,000; auch aus der Pfalz tarnen huuberte von Familien, sowie Wallonen und Schweizer in großer Anzahl herbei. Ihre Thätigkeit gereichte dem neuen Vaterlands fortwährenb zum mannigfachen Vortheile; benn theils brachten sie, ba viele von ihnen den Wohlhabenheit Ständen angehörten, nicht unbedeutendes Vermögen ins Land, theils regte ihre Thätigkeit und Geschicklichkeit viele Fortschritte in dem Gewerbebetriebe an, theils enbltch bienten ihre Anstalten für den Unterricht der Jngenb, für Arme, Kranke, Wittwen und Waisen in
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