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1. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 203

1888 - Berlin : Hertz
Die Krönung. 203 und den Kaiser gebeten, ihm dazu behülflich zu fein, indem er wohl er* kenne, daß er sich, nach dem Beispiele anderer souveräner Könige, die in vorigen Zeiten diese Würde erlangt, deshalb vornehmlich an den Kaiser als höchstes Hanpt der Christenheit zu wenden habe, auch nicht gemeint sei, ohne dessen Approbation zur Krönung zu schreiten, so habe der Kaiser in Betracht des uralten Glanzes, Macht und Ansehen des Kurhauses Brandenburg, und wegen der von dem jetzt regierenden Kurfürsten dem gemeinen Wesen bisher geleisteten großen Dienste resolviret, eine solche wohlverdiente Dignität dem Kurfürsten beizulegen, erkläre auch aus kaiserlicher Macht und Vollkommenheit, wenn der Kurfürst dieser erlangten Approbation zufolge sich wegen seines Herzogthums Preußen zum König ausrufen und krönen lassen wolle, daß er, der Kaiser, und sein Sohn, der römische König, ans erhaltene Anzeige ihn unverzögert in und außerhalb des Reiches für einen König in Preußen ehren, würdigen nnb erkennen und ihm diejenigen Prärogativen, Titel und Ehren erweisen wollen, welche andere europäische Könige vom Kaiser und kaiserlichen Hofe erhielten, auch zu befördern, daß dasselbe von anderen Mächten geschehe. Alles jedoch ohne Präjudiz für das Reich." Es ist hierbei wohl zu bemerken, daß nichtetwa der Kaiser bett Kurfürsten zum Könige erhebt; das hatte Friedrich ausdrücklich abgewiesen: er wollte sich selbst zum Könige machen und krönen, nur der kaiserlichen Zustimmung wollte er zur Vermeidung großer Schwierigkeiten im Voraus gewiß sein. Daß der Kurfürst sich zum König in Preußen, nicht zum König von Brandenburg machte, obwohl bies sein altes Erb - und Stammlanb und der Sitz seiner Herrschaft war, beruhete barauf, daß die Erhebung, wie es auch im Vertrage ausbrücklich heißt, unbeschabet dem bentschen Reich geschehen sollte. Als branbenburgischer Fürst war Friedrich dem Reich angehörig und Unterthan, und es wäre der ganzen bentschen Reichsverfassuug, wie sie durch die golbene Bulle georbuet war, zuwiber gewesen, wenn ein einzelner Reichsfürst als solcher sich hätte zum König machen wollen. König von Bran-denbnrg konnte daher der Kurfürst nicht werben, wohl aber König in Preußen, weil das Herzogthum Preußen sein völlig unabhängiger Besitz nnb durch kein Lehensverhältniß mehr an ein anderes Reich gebunden war: indem er Kurfürst von Brandenburg und als solcher ein deutscher Reichsfürst blieb, konnte er boch zugleich ein unabhängiges Königthum in Preußen errichten. Daß er sich aber nicht König von Preußen, sonbern in Preußen nannte, geschah beshalb, weil ihn noch nicht ganz Preußen, sonbern nur Ostpreußen gehörte. Die Krönung. Sobald der Kronvertrag abgeschlossen war, wurden alle Anstalten schleunigst getroffen, um die Feierlichkeit der Annahme der Königswürde und die Krönung in der Hauptstadt Preußens, Königsberg, mit aller Pracht zu begehen. Aut 16. Deeetnber erließ Friedrich an die Kurfürsten , Fürsten und Stände des deutschen Reichs ein öffentliches Manifest, in welchem er denselben seinen Entschluß bekannt machte, und schon am folgenbett Tage brach er mit seiner Gemahlin, zweien seiner Brüber, dem Kronprinzen Friedrich Wilhelm, brci Compagnien Garde du covps, 100 Mann Schweizer - Garbe und so zahlreichem Gefolge von Berlin ans, daß basselbe
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