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1. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 362

1888 - Berlin : Hertz
362 Landesväterliche Friedensliebe. nicht hervorragende Einsicht und wußte daher seine Stellung nicht entsprechend auszumen. Im Frühjahre 1798 reiste der König mit seiner Gemahlin in die einzelnen Provinzen, um die Huldigung der Stände nach alter Weise entgegen-zunehmen; zuerst nach Königsberg, dann nach Warschau und Breslau, zuletzt fand in Berlin die Huldigung sämmtlicher Provinzen statt. Ueberall wurde das königliche Paar mit freudiger Begeisterung begrüßt, überall, selbst in dem neu eroberten Polen, dursten sie sich mit vollem Vertrauen dieser Begeisterung hingeben. Bei der Ankunft und der Abreise fuhren sie durch die Reihen der bewaffneten Bürger; jede militärische Begleitung durch Polen hatte der König abgelehnt. „Ich bin gewohnt," sagte er, „mich in meinen alten Provinzen nur von der Liebe meiner Unterthanen geleiten zu lassen, ich besorge nicht, hier andere Gesinnungen zu finden." Die ersten Jahre der neuen Regierung wurden, soviel es die Staatseinkünfte gestatteten, in jeder Beziehung zu nützlichen Einrichtungen angewendet. Das in den letzten Jahren Friedrich Wilhelm's Ii. wieder eingeführte Tabaksmonopol wurde aufgehoben; wiewohl hierdurch die Landes-einnahmen geschmälert wurden, wußte die Regierung doch durch anderweitige Ersparnisse und durch strenge Ordnung in der Finanzverwaltung die Mittel zu beschaffen, um den gar zu niedrigen Sold der Truppen zu erhöhen, um den Waisenanstalten in Halle reichliche Unterstützung zu gewähren, Armen-und Arbeitshäuser zu gründen, Kanäle anzulegen, die Einrichtungen von Schulen und den Bau von Kirchen zu erleichtern, — und gleichzeitig von der bei Friedrich Wilhelm's Ii. Tode hinterlassenen Schuld von 40 Millionen bis zum Jahre 1806 fast die Hälfte zu tilgen und noch einen Schatz von 17 Millionen anzusammeln. Dies war nur möglich in Folge der heilsamen Strenge, welche in Bezug auf die Beaufsichtigung der gesammten Staatsausgaben eingeführt worden war. Zu diesem Zwecke hatte Friedrich Wilhelm Hi. gleich nach seinem Regierungsantritte die zuerst von Friedrich Wilhelm I. errichtete Ober-Rechnungs-Kammer wieder in alle ihre Rechte zur Ueberwachuug der ganzen Verwaltung eingesetzt. Dieselbe erhielt die Aufgabe, die Rechnungen aller königlichen Kassen durchzusehen, und wurde ermächtigt, wo es nöthig schien, von allen Behörden genaue Rechenschaft über die Richtigkeit und den Grund aller einzelnen Ausgaben zu verlangen. Bald trat in allen Zweigen der Verwaltung die größte Ordnung und Sparsamkeit ein, wovon der König selbst das schönste Beispiel gab. 42. Die auswärtige Politik bis zum Tilsiter Frieden. Preußens Neutralität; der Reichsdeputations-Hauptschluß (1803). Durch den Frieden von Basel war Preußen von der Theilnahme an den europäischen Kämpfen zurückgetreten: Friedrich Wilhelm Iii. war seinem ganzen Wesen nach dem Frieden zugeneigt, und richtete sein aufrichtiges Bestreben darauf, denselben zu erhalten. Er meinte seinem Volke keine größere Wohlthat erweisen zu können, als wenn er während der verheerenden und zerrüttenden europäischen Kämpfe seinem Lande die nöthige Ruhe sicherte, um sich von den geschlagenen Wunden zu erholen und durch die Künste des Friedens
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