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1. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 442

1888 - Berlin : Hertz
442 Alt-lutherische Gemeinden; die Zillerthaler. das bevorstehende Säcularfest der Reformation in der Vereinigung der bisherigen reformirten und lutherischen Hof- und Garnison-Gemeinde zu Potsdam zu Einer evangelisch-christlichen Gemeinde feiere und mit derselben das heilige Abendmahl genießen werde, so hoffe Ich, daß dies Mein eigenes Beispiel wohlthuend auf alle protestantischen Gemeinden in Meinem Lande wirken und eine allgemeine Nachfolge im Geiste und in der Wahrheit finden möge. Der weisen Leitung der Consistorien, dem frommen Eifer der Geistlichen und ihrer Synoden überlasse Ich die äußere Form der Vereinigung, überzeugt, daß die Gemeinden in ächt christlichem Sinne dem gern folgen werden, und daß überall, wo der Blick nur ernst und aufrichtig, ohne alle unlauteren Nebenansichten, auf das Wesentliche und die große heilige Sache selbst gerichtet ist, auch leicht die Form sich finden, und so das Aeußere aus dem Inneren einfach, würdevoll und wahr von selbst hervorgehen wird. Möchte der verheißene Zeitpunkt nicht mehr fern sein, wo unter einem gemeinschaftlichen Hirten Alles in Einem Glauben, in Einer Liebe und in Einer Hoffnung sich zu Einer Heerde bilden wird." Die königliche Absicht fand in einem großen Theile der protestantischen Kirche sehr freudige Ausnahme, obwohl sich von vorn herein auch viele Stimmen gegen die Ausführbarkeit des edel gedachten Planes vernehmen ließen. Als jedoch später auf Befehl des Königs eine gemeinsame Agende (Formulare für die gottesdienstliche Ordnung) im Sinne und Geiste der Union zur Einführung in allen protestantischen Kirchen, auch wo die Union von den Gemeinden nicht angenommen war, ausgearbeitet worden, widersetzte sich eine Anzahl lutherischer Gemeinden (besonders in Schlesien) diesem Vorhaben, indem sie das Wesentliche des lutherischen Bekenntnisses in der unirten Agende vernachlässigt fanden und deshalb ihre alte lutherische Liturgie beibehalten wollten. Vergeblich erklärte der König durch eine Cabinetsordre vom Jahre 1834, daß die Union kein Aufgeben des bisherigen Glaubensbekenntnisses bedeute und die Autorität der besonderen lutherischen oder reformirten Bekenntnißschriften dadurch nicht aufgehoben werden solle; vielmehr werde durch den Beitritt zur Union nur der Geist der Milde ausgedrückt, welcher ungeachtet der Verschiedenheit einzelner Lehrpunkte doch die äußerliche kirchliche Gemeinschaft mit der anderen Confession annehmen wolle; mit der Einführung der gemeinsamen Agende solle endlich kein Zwang zur Union stattfinden. Die vorhandene Aufregung in jenen Gemeinden wurde durch die unvorsichtige Anwendung einzelner Gewaltmaßregeln nur erhöht, und es bildeten sich neben der unirten Landeskirche eine nicht unerhebliche Anzahl von sogenannten alt-lutherischen Gemeinden, welche durch die Verfolgung gerade zu einem um so regeren inneren Leben angereizt wurden und später (1845) die Anerkennung des Staates als eine erlaubte Religionsgesellschaft mit einem besonderen Kirchenregimente erlangten. Wie Friedrich Wilhelm in seinen Bestrebungen für eine Union dem Beispiele seiner Ahnen folgte, so auch darin, daß er sich als der Schirm- und Schutzherr der evangelischen Kirche, selbst in fremden Ländern, erwies. Als die evangelischen Christen im Zillerthale in Throl Bedrückungen in der Ausübung ihres Glaubens erfuhren, bot ihnen der König von Preußen ein neues Vaterland in Schlesiens lieblichen Fluren an. Gegen 500 an der Zahl,
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