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1. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 474

1888 - Berlin : Hertz
474 Die Neuenburger Verwickelung. trauen des Königs, unter diesen die sogenannten Kron-Shndici, eine Anzahl ausgezeichneter Rechtsgelehrter, welchen der König fortan wichtige Rechtsfragen zur Begutachtung vorlegen wollte. Das Herrenhaus trat in dieser neuen Gestalt im November 1854 zum ersten Male zusammen. Dadurch, daß in dasselbe die vornehmsten Glieder des Landesadels aufgenommen sind, haben seitdem auch die höheren Schichten der Gesellschaft ein lebhafteres Interesse an der Entwickelung und Fortbildung des Verfassungslebens gewonnen, während andererseits im Herrenhause eine neue Gewähr zu finden ist, daß bei dieser Fortentwickelung die besonnene Rücksichtnahme auf die altbewährten Grundlagen preußischen Wesens nicht fehlen wird. In Folge der Errichtung des Herrenhauses an Stelle der vormaligen ersten Kammer wurde sodann für die zweite Kammer die Benennung als Haus der Abgeordneten gesetzlich festgestellt, — beide Häuser zusammen heißen seitdem der Landtag der Monarchie. Verzichtleistung auf Neuenburq. Die Könige von Preußen waren, wie früher erwähnt, seit 1707 Herren des Fürstenthumes Neuenburg (Neuschatel und Valengin). Das kleine Ländchen war niemals ein Theil des preußischen Staates geworden, sondern nur durch den gemeinsamen Landesherrn mit Preußen verbunden. Seit 1815 war es mit Zustimmung Friedrich Wil-helm's Iii. als Canton dem Schweizerbunde beigetreten, jedoch mit Beibehaltung seines besonderen fürstlichen Landesregimentes. Als aber im Jahre 1848 die allgemeine revolutionäre Bewegung auch die Verhältnisse in der Schweiz bedeutend umgestaltete und alle Cantone mehr als bis dahin dem einheitlichen Negimente der Bundesgewalt unterworfen wurden, wußte die revolutionäre Partei auch in Neuenburg die Herrschaft der preußischen Fürsten zu beseitigen und die republikanischen Einrichtungen der übrigen Schweiz auch dort einzuführen. Die rechtmäßigen Landesfürsten konnten unter den damaligen schwierigen Verhältnissen und bei der großen Entfernung des Länd-chens von Preußens Grenzen nichts dazu thun, um ihre vielen treuen Anhänger in Neuenburg in dem Widerstände gegen die Schweizer Republikaner zu schützen; sie ließen das Unvermeidliche damals geschehen und beschränkten sich darauf, vor den europäischen Mächten Verwahrung gegen das Geschehene einzulegen und die Geltendmachung ihres Rechtes, welches die Großmächte ausdrücklich anerkannten, für die Zukunft vorzubehalten. Noch hatte es der preußischen Krone nicht an der Zeit geschienen, diesem Vorbehalte Folge zu geben, als unerwarteter Weise ihre Anhänger in Neuenburg selbst die Sache zur Entscheidung trieben. Eiii^Anzahl treu ergebener Royalisten, den alten Grafen von Pourtalös au der Spitze, machten plötzlich (im September 1856) den Versuch, das fürstliche Regiment in Neuenburg wieder herzustellen. Sie bemächtigten sich durch Überrumpelung der Stadt und des Schlosses Neuenburg und pflanzten das hohenzollernsche Banner daselbst auf. Aber ihre Zahl war zu gering, um dem unverzüglich erfolgenden Andringen der republikanischen Schaaren ans den Nachbarcantonen zu widerstehen, Stadt und Schloß wurden ihnen wieder entrissen, sie selbst großenteils zu Gefangenen gemacht. Die Schweizer Behörden ließen sich an, sie als Hochverräter zu verurtheilen. Die preußische Regierung aber durfte und wollte es nicht dulden, daß die
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