Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 508

1888 - Berlin : Hertz
508 Bunvesexecutton wegen Holsteins. zusammenhängenden Vereinbarungen lossagen, den König Christian Ix. gar nicht als Herrscher von Schleswig und Holstein anerkennten, vielmehr den Erbprinzen Friedrich von Augusten bürg mit Waffengewalt als Herzog von Schleswig-Holstein einsetzen möchten. Ein großer Theil der deutschen Regierungen ließ sich durch diese Bewegung hinreißen. Das preußische Abgeordnetenhaus unterlag gleichfalls jener augenblicklichen Strömung und erklärte: die Ehre Deutschlands erfordere es, daß sämmtliche Regierungen den Prinzen von Augustenburg als Herzog von Schleswig - Holstein anerkennten und ihn in der Geltendmachung seiner Rechte unterstützten. Die preußische Regierung aber war überzeugt, daß auf diesem Wege die Ehre und die Interessen Deutschlands gerade den größten Gefahren ausgesetzt würden, indem ein solches Vorgehen den Widerspruch aller Großmächte, selbst Oesterreichs, hervorrufen und dadurch die ganze Schleswig-Holsteinsche Sache in eine schlimme Lage bringen mußte. Das ganze Bestreben der preußischen Regierung war darauf gerichtet, zur Wahrung der deutschen Interessen einen Weg zu gehen, auf welchem Oesterreich seine Mitwirkung nicht versagen könnte, um vermittelst dieser Gemeinschaft der beiden deutschen Großmächte eine Einmischung der übrigen europäischen Staaten fern zu halten. Eines konnte und mußte von Dänemark unbedingt und sofort gefordert werden, nämlich die Wahrung der Rechte und der selbstständigen Verfassung der Herzogtümer, — der Geltendmachung dieser Forderung konnte sich auch Oesterreich nach Allem, was vorhergegangen war, nicht entziehen. Dagegen stand es mit der anderen Frage, wer der berechtigte Erbe in Schleswig-Holstein sei, keineswegs so einfach und klar, und Oesterreich wäre, selbst wenn Preußen sich vom Londoner Protokoll hätte lossagen wollen, gewiß nicht leicht zu bewegen gewesen, einen gleichen Schritt zu thun. Preußen drang daher, um zunächst die Rechte Holsteins zu wahren, beim deutschen Bundestage darauf, daß die schon früher verfügte Bundesexecution gegen die dänische Regierung nunmehr rasch und kräftig vor sich gehe. Oesterreich schloß sich dieser Forderung an, und dem Einfluß der beiden Mächte gelang es, beim deutschen Bunde durchzusetzen, daß zunächst auf dem Wege der Bundesexecution gegen Dänemark vorgegangen und dadurch den fremden Mächten jeder Grund zur Einmischung genommen würde. Hannover und Sachsen wurden beauftragt, ihre Truppen zuerst in Holstein einrücken zu lassen; als Reserve sollten 25,000 Preußen und 15,000 Oesterreicher an der Elbe nachrücken. Indem die preußische Regierung das Vorgehen gegen Dänemark auf so vorsichtige Weise in die Wege leitete, gab sie doch auf jede Weise zu verstehen, daß Deutschland sich diesmal keinenfalls wieder durch bloße Versprechungen Dänemarks abfinden lassen dürfe, sondern die militärischen Zwangsmittel so weit ausdehnen und so lange fortsetzen müsse, bis alle Rechtsforderungen Deutschlands von Dänemark vollständig erfüllt und zugleich für den dauernden Bestand dieses Rechtes die nöthigen Bürgschaften gewonnen seien. Zur Durchführung seiner Absichten und zunächst zur Ausführung der unmittelbar erforderlichen Rüstungen beantragte die Regierung eine Anleihe beim Landtage, das Abgeordnetenhaus aber ging darauf zunächst nicht ein, richtete vielmehr eine Adresse an den König, durch welche es seine Mitwirkung an die
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer