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1. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 718

1888 - Berlin : Hertz
718 Der geistliche Kampf (der sogenannte Culturkampf). Der geistliche Kampf (der sogenannte Culturkampf). Die Jahre nach dem französischen Kriege waren besonders durch den geistlichen Kampf erfüllt. Derselbe war durch das neue Concil im Vatican zu Rom und die dort festgestellten Grundsätze über die Autorität in der katholischen Kirche hervorgerufen worden. Bald als dasselbe (für das Jahr 1869) berufen war, und zur Aufgabe erhielt, einerseits die ultramontanen Lehren des römischen sogenannten Syllabus, andrerseits die Unfehlbarkeit des Papstes zu verkünden, erkannte die preußische Regierung die Gefahren, welche damit dem Verhältniß zwischen den Fürsten und Völkern und dem römischen Stuhle drohten und die bedenklichen Folgen, welche dadurch für die Beziehungen zwischen Staat und Kirche entstehen mußten und sie verfehlte nicht, dies in Rom geltend zu machen, sie lehnte es jedoch ab, sich bei den Verhandlungen selbst zu betheiligen, indem sie davon ausging, daß es für Preußen verfassungsmäßig und politisch richtig sei, der römischen Kirche in inneren kirchlichen Dingen volle Freiheit zu lassen, jeden Uebergriff auf das staatliche Gebiet freilich entschieden abzuwehren, wozu nötigenfalls in der parlamentarischen Gesetzgebung ausreichende Waffen vorhanden seien. Die preußische Regierung glaubte sich um so mehr beruhigen zu können, als einerseits selbst katholische Staaten wie Frankreich, entschieden auf das Gefahrvolle der festzustellenden Lehren, gegenüber den bis dahin geltenden Grundsätzen aufmerksam machten, als andrerseits die deutschen Bischöfe in ihrer Gesammtheit Bedenken in Bezug auf die von dem Concil zu proclamireuden neuen Lehren hegten und die Beforgniß zu beschwichtigen suchten, das allgemeine Concil werde in Unbedachtsamkeit und Uebereiluug Beschlüsse fassen, welche ohne Noth mit den bestehenden Verhältnissen und den Bedürfnissen der Gegenwart sich in Widerspruch setzen, oder es werde nach Weise schwärmerischer Menschen etwa Anschauungen, Sitten und Einrichtungen vergangener Zeiten in die Gegenwart verpflanzen wollen. Die Regierung beschränkte sich deshalb darauf feierlichst zu erklären: „Die Staatsregierung hegt das Vertrauen, daß die preußischen Bischöfe auch außerhalb des Heimathlandes der Rechte und Pflichten sich bewußt bleiben, welche ihnen als Bürgern des Reiches und als Unterthanen Sr. Maj. des Königs zukommen. Sie ist aufrichtig gewillt, den bestehenden Rechts- und Friedenszustand innerhalb des Landes aufrecht zu erhalten. Sie wird aber darüber wachen, daß nicht Störungen herbeigeführt werden, und denselben, wenn nöthig, entgegentreten, und ist sich in diesem Punkte, sofern es sich nicht um die Abwehr von Uebergriffen auf das staatliche Rechtsgebiet handeln wird, der Uebereinstimmung mit allen christlichen Regierungen bewußt." Den Bischöfen aber wurde angedeutet, daß tief eingreifende Aenderungen in dem Organismus der katholischen Kirche, wie sie durch die absolutistischen Tendenzen der Curialpartei angestrebt werden, allerdings auch nicht ohne Einfluß auf die Beziehungen der Kirche zum Staat und damit auf ihre eigene Stellung der Regierung gegenüber bleiben würden. Diese
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