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1. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 171

1911 - Breslau : Hirt
105. Der Krieg gegen Dnemark. 171 Die Militrvorlage wurde im Abgeordnetenhause durch den Kriegs- A^und minister General Albrecht von Roou, einen wissenschaftlich hchstge-bildeten, tatkrftigen Offizier, einen Charakter von eiserner Festigkeit, vertreten. Als die Fortschrittspartei im Jahre 1862 nach der Auflsung des Abgeordnetenhauses durch die neuen Wahlen verstrkt zurckkehrte, berief der König auf Roons Rat Bismarck an die Spitze des Ministe-riums, der 18511859 in Frankfurt Preuens Stellung den fterreichi-schm Anmaungen gegenber mit Geschick und Tatkraft vertreten hatte (vgl. 98) und 1859 als Gesandter nach St. Petersburg, im Mai 1862 in gleicher Eigenschaft nach Paris berufen worden war. Durch feinen Eintritt ins Ministerium wurde der Gegensatz zwischen der Regierung und der Volksvertretung zunchst noch verschrft, trat aber an Bedeutung bald hinter den Ereignissen der auswrtigen Politik zurck. Als im Jahre 1863 ein Aufstand in Polen ausbrach, schlo V-^ Preußen mit Rußland eine Militrkonvention ab und sicherte sich durch ises. die wertvolle Untersttzung, die es gewhrte, die Freundschaft des mch-tigert Nachbarn. Ein Kongre, zu welchem der Kaiser Franz Joseph von sterreich die deutschen Fürsten in demselben Jahre nach Frankfurt einlud, um mit ihnen der eine Reform der Bundesverfassung zu beraten, verlief ohne Ergebnis, da König Wilhelm ihm auf Drngen Bismarcks fernblieb. 105. Der Krieg gegen Dnemark (1864). Als die deutschen Gromchte Preußen und sterreich 1852 dem Londoner Protokoll bei-traten und die Nachfolge der Glcksburger Linie auch in den Herzog-tmern Schleswig und Holstein anerkannten, verpflichtete sich Dnemark ihnen gegenber dazu, die Rechte der Herzogtmer zu schonen, sie niemals den Dnen unterzuordnen, Schleswig insbesondere nicht einzuverleiben, das Deutschtum nicht zu unterdrcken und Holstein nach seiner alten Ber-fassnng zu regieren. Diese Verpflichtungen wurden nicht innegehalten, vielmehr die Rechte der Herzogtmer durch die (1855) von Friedrich Vii. erlassene Gesamtverfassung fr Dnemark und Schleswig-Holstein verletzt. Da Holstein und Lauenburg zum Deutschen Bunde gehrten, erhob der Bundestag in Frankfurt Protest und erzwang durch Androhung einer Bundesexekution die Annahme eines Teiles feiner Forderungen. Auf Drngen der Eiderdnen" versuchte jedoch die dnische Regie-rnng auss neue, die Herzogtmer zu trennen, Schleswig einzuverleiben und Holsteins Rechte zu schmlern. Der dnische Reichsrat nahm diesen Entwurf der Regierung im November 1863, zwei Tage vor dem Tode des Knigs, an; Christian Ix. (aus der Glcksburger Linie), der ihm folgte, sah sich gentigt, dem Beschlsse des Reichsrates seine Zustimmung zu erteilen. Als am 1. Januar 1864 die neue Verfassung in Kraft trat und das dnische Ministerium ihre von den Gesandten von Preußen und sterreich verlangte Aufhebung ablehnte, war damit der Krieg erklrt.
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