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1. Im neuen Deutschen Reich - S. 14

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
14 Ii. Die finanziellen Grundlagen des Reiches tion des Reichs, der wir alle zustreben, wird gefördert, wenn die Ina-trikularbeiträge durch Reichssteuern ersetzt werden - sie würde auch nicht verlieren, wenn diese Steuern so reichlich ausfallen, daß die Linzel-staaten vom Reich empfangen, anstatt daß sie dieselben bisher in einer nicht immer berechenbaren und für sie unbequemen weise zu geben hatten. . . . 3ch halte die direkte Steuer, auf Klaffen gelegt, welche überhaupt mit der Hot des Lebens nach ihrer Vermögenslage zu kämpfen haben, Klaffen bis zu 1000 Taler (Einkommen, für absolut verwerflich. Diese Art direkter Steuer, die nach mehr oder weniger Willkür des veranlagenden von jemand erhoben wird, die der Schuldige bezahlen muß, nicht nach seiner Bequemlichkeit, sondern zu einem bestimmten Termin, wo die Exekution, wo die ganze Schmach der letzteren den Nachbarn vor den Rügen steht, wenn er sie nicht zahlt, sollte vollständig wegfallen, zumeist in großen Städten, wo man dieselbe an Stelle der vielvermißten Schlacht- und Mahlsteuer eingeführt hat. . . . wer als Kaufmann, als Industrieller, als Handwerker durch tägliche Arbeit sich ein (Einkommen verdient, welches sich morgen verringern kann und sich nicht auch auf die Kinder übertragen läßt, ist ungerecht besteuert, wenn er gerade soviel bezahlen soll wie ein anderer, der bloß die Schere zu nehmen und die Kupons abzuschneiden, oder bloß eine Quittung zu schreiben braucht für den Pächter, der ihm das Pachtgeld bezahlt. Ich bin deshalb der Meinung, daß die Steuer für das nicht fundierte (Einkommen heruntergesetzt werden sollte, ich bin ferner der Ansicht, daß ein S taatsbeamter eine ftaatliche (Einkommensteuer nicht bezahlen sollte. (Es ist das eine unlogische Huflage, die mir als solche schon in der Seit erschien, als sie eingeführt wurde. Ich kann sie nur identifizieren mit einer direkten Steuer, die der Staat etwa auf die Kupons feiner eigenen Schulden legen wollte. (Er schuldet dem Beamten das (Behalt, zieht ihm aber unter dem vorwande der Staatssteuer — ich spreche nicht von der Gemeindesteuer, es ist der Beamte einer Gemeinde gegenüber in einer anderen Lage — einen Teil des Gehalts als Steuer für den Finanzminister wieder ab. Entweder der Beamte ist ausreichend bezahlt, was ich von den wenigsten bei uns sagen kann, oder er ist es nicht, oder er ist zu hoch bezahlt. In dem Fall, daß derselbe zu hoch bezahlt ist, mag man ihm einen Teil des Gehalts entziehen; ist er anstreichend bezahlt, so ist es gut, ist er aber nicht ausreichend bezahlt, so ist es eine außerordentliche härte, ihm durch die Steuer noch einen Teil des Gehalts zu verkürzen. .. . In allen diesen Fragen halte ich von der Wissenschaft gerade so wenig wie in irgendeiner anderen Beurteilung organischer Bildungen. Unsere Chirurgie hat feit 2000 Jahren glänzende Fortschritte gemacht; die ärztliche Wissenschaft in bezug auf die inneren Verhältnisse des Körpers,
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