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1. Im neuen Deutschen Reich - S. 28

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
28 V. Änderungen der Reichsverfassung monopolistischen Tendenzen des Auslandes, sei es in der Zoll- und Steuerpolitik der Staaten, sei es in den Kombinationen einzelner Individuen. Sie sind deshalb, da sich der preis einer Ware auf dem Weltmarkt regelt, der Arbeitslohn aber niemals mehr als Weltmarktpreis minus Kosten des Rohmaterials betragen kann, ein wichtiger Regulator für den preis unserer nationalen Arbeit. d) Sie schützt und stärkt unsere nationale Zahlungsbilanz, indem sie unsere Kapitalien und den Überschuß unserer Hrbeit nicht zur Zahlung für Rohmaterialien an das Kurland zu schicken nötigt, sondern denselben innerhalb unserer eigenen Linnenwirtschaft erhält. Sie sichert damit gleichzeitig die Stabilität unserer deutschen Währung, vermindert die Gefahr des Abflusses von Edelmetall an das Ausland und vermag auf diese weise auch in der eigentlichen deutschen Wirtschaft eine größere Stabilität für den preis des Geldes zu erreichen. e) Schließlich bildet sie ein kräftiges strategisches und taktisches Mittel in all denjenigen Fällen, wo für die deutsche nationale Wirtschaft Verträge oder Vereinbarungen mit anderen Weltnationen geschlossen werden müssen zur Sicherung des gegenseitigen Absatzes und Austausches von Roh- und Fertigprodukten. Das ist die Bedeutung einer deutschen kolonialen Wirtschaft im Lichte der gegenwärtigen handelspolitischen Weltlage. Ihre Ausführung bedeutet demnach nicht mehr und nicht weniger als die Frage der Zukunft der nationalen Arbeit, die Frage des Brotes vieler Millionen Industriearbeiter, die Frage der Beschäftigung der heimischen Kapitalien im Handel, im Gewerbe, in der Schiffahrt. Es wäre demnach nichts weniger als ein großes vergehen an Deutschland und seiner industriellen Zukunft, wenn nicht alle ernsthaften kaufmännisch gebildeten Deutschen dieser Frage ihr allergrößtes Interesse zuwenden würden, wenn sie nicht mit aller Intensität einer Regierung ihre Unterstützung leihen würden, welche diese Gesichtspunkte fest im Rüge hat, die Kolonien einer sachgemäßen Entwicklung im Laufe der Zeiten zuzuführen strebt. V. Änderungen der Reichsverfassung. V Ausdehnung der Reichskompetenz auf dar gesamte bürgerliche Recht? Art. 4 der Reichsverfassung vom 16. April 1871: Der Beaufsichtigung seitens des Reiches uno der Gesetzgebung desselben unterliegen: Itr. 13. Die gemeinsame Gesetzgebung über das ©bligationenrecht, Strafrecht, Handels- und wechselrecht und das gerichtliche Verfahren. . 1 piefe Verfassungsänderung ermöglichte die Rechtseinheit des Reiches, die dann 1900 durch das Bürgerliche Gesetzbuch oeranrflicht wurde.
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