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1. Im neuen Deutschen Reich - S. 36

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
36 Vii. Drei Kaiser der Krieg nicht eine, durch Den Angriff auf das Reich oder auf dessen Verbündete uns aufgedrungene Notwendigkeit ist. Unser Heer soll uns den Frieden sichern und, wenn er uns dennoch gebrochen wird, imstande sein, ihn mit Ehren zu erkämpfen. . . . Unser Bündnis mit Gsterreich-Ungarn ist öffentlich bekannt: Ich halte an demselben in deutscher Treue fest, nicht bloß, weil es geschlossen ist, sondern weil Ich in diesem defensiven Bunde eine Grundlage des europäischen Gleichgewichts erblicke, sowie ein Vermächtnis der deutschen Geschichte, dessen Inhalt heut von der öffentlichen Meinung des gesamten deutschen Volkes getragen wird, und dem herkömmlichen europäischen Völkerrechte entspricht, wie es bis 1866 in unbestrittener Geltung war. Gleiche geschichtliche Beziehungen und gleiche nationale Bedürfnisse der Gegenwart verbinden uns mit Italien. Beide Länder wollen die Segnungen des Friedens festhalten, um in Ruhe der Befestigung ihrer neu gewonnenen (Einheit, der Ausbildung ihrer nationalen Institutionen und der Förderung ihrer Wohlfahrt zu leben. . . . Im vertrauen auf Gott und die Wehrhaftigkeit unseres Volkes hege Ich die Zuversicht, daß es uns für absehbare Zeit vergönnt sein werde, in friedlicher Arbeit zu wahren und zu festigen, was unter Leitung Kleiner beiden in Gott ruhenden Vorgänger auf dem Throne kämpfend erstritten wurde. 3. Lntlafsungsgesuch Btsmorcfs.1 Berlin, 18. März 1890. Bei meinem ehrfurchtsvollen vortrage vom ls.d.rtts. haben (Euere Majestät mir befohlen, den ®rder-(Entwurf vorzulegen, durch welchen die Allerhöchste Drder vom 8. September 1852, welche die Stellung eines Ministerpräsidenten seinen Kollegen gegenüber seither regelte, außer Geltung gesetzt werden soll. Ich gestatte mir über die Genesis und Bedeutung dieser Drder nachstehende alleruntertänigste Darlegung. Für die Stellung eines „Präsidenten des Staatsministeriums" war zur Zeit des absoluten Königtums kein Bedürfnis vorhanden, und es wurde zuerst auf dem geeinigten Landtage von 1847 durch die damaligen liberalen Abgeordneten (Mevissen) auf das Bedürfnis hingewiesen, verfassungsmäßige Zustände durch (Ernennung eines „Premier-Ministers" anzubahnen, dessen Aufgabe es fein würde, die (Einheitlichkeit der Politik des verantwortlichen Gesamtministeriums zu übernehmen. Mit dem Jahre 1848 trat diese konstitutionelle Gepflogenheit bei uns ins Leben und wurden „Präsidenten des Staatsministeriums" ernannt in Graf Arnim, (Tamphaufen, Gras Brandenburg, Freiherr v. Man-teuffel, Fürst von hohenzollern, nicht für ein Ressort, sondern für die 1 Lgelhaaf, Bismarcks Sturz. Stuttgart 1909, S. 41—44.
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