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1. Von 1198 bis zum Ende des Mittelalters - S. 12

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
\2 Iii. Die Begründung der Habsburgischen hausmacht Nach dem Tode des Grafen von Kiburg bemächtigte sich Graf Rudolf von Habsburg fast aller Güter und Besitzungen mit (Bemalt, obwohl von den meisten bestritten wurde, daß er der rechte Lrbe sei. — Nach dem Code Kaiser Friedrichs riß jeder der Herren von den Reichsgütern an sich, was er irgend erlangen konnte. Graf Rudolf besetzte Breisach und hielt es eine Zeit lang in seiner Gewalt. Da ließ der ehrwürdige Herr Bischof Heinrich von Basel dem Grafen Rudolf melden, daß Breisach ihm gehören müsse, weil es ihm nach (Erbrecht zustehe. Graf Rudolf antwortete, er wolle Stadt und Burg in des Bischofs Gewalt liefern, wenn dieser ihm 1000 Mark Silbers für sein Recht gebe. Der Bischof aber gab ihm 900 Mark und erhielt so die Stadt, die er innehatte, bis Rudolf zum römischen Könige gewählt wurde. (In den beiden folgenden Jahren erpreßt der Graf vom Bischof noch je 100 Ittarf; als er im dritten Jahre 200 Mark verlangt und der Bischof die Zahlung verweigert, bricht der offene Kampf aus. 3tn Lager vor Basel bietet Burggraf Friedrich von Nürnberg Rudolf im Aufträge der Kurfürsten die Königsfrone an; Breifach fällt an das Reich zurück.) 2. Bericht der Bischofs von Glmütz an Papst Gregor X. 16. Dez. 1273 (Emler, Regesta Bohemiae et Moraviae Ii, 342. Die deutschen Verhältnisse sind schlimm, niemand gedenkt des allgemeinen Wohles, jeder sorgt nur für sich. Die Fürsten sind unbotmäßig,- sie wünschen zwar einen guten und weisen König, wollen ihm aber keine Macht lassen. 3a, lieber wählen sie zwei, wie früher stlfons und Richard und jetzt wieder Alfons und Rudolf. Da bedürfte es eines gewaltigen Kaisers, der, mit dem willen des Papstes und des Konzils eingesetzt, mit mächtiger Hand den Frieden im Reiche herstellen und dann an der Spitze der Christenheit ausziehen könnte, das heilige Land zu befreien. — U)er aber soll dieser Kaiser sein, wer soll auch nur die nächsten Gefahren bannen, die dem Christentum von den halbheidnischen Ungarn und Kumanen,1 den heidnischen Lithau-rern und Preußen drohen? Die uneinigen deutschen Fürsten sind ohnmächtig. stilein der König von Böhmen ist dazu imstande! 3. Beschlüsse des Reichstages zu Nürnberg über die Revindikation des Reichsguter und den Empfang der Reichslehen. 19. November 1274. Mon. Germ. Const. Iii, 59f. 1. Zuerst forderte der König, daß durch Urteil entschieden werde, wer Richter fein solle, wenn der römische König wegen kaiserlicher und dem Fiskus zustehender Güter und anderer dem Reich oder dem König zugefügter Unbilden gegen einen Reichsfürsten Klage zu erheben wage. Und es wurde von allen anwesenden Fürsten und Herren entschieden, daß der Pfalzgraf bei Rhein die Gewalt besitze, zu richten über Klagen, die der Kaiser oder König gegen einen Reichsfürsten erheben will. 2. stls nun besagter Pfalzgraf auf dem Richterstuhl saß, begehrte der König zuerst, daß durch Urteil ent« 1 (Ein türkischer Stamm, der seit einigen Jahrzehnten zwischen Donau und Theiß angesiedelt war.
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