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1. Von 1198 bis zum Ende des Mittelalters - S. 16

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
] 6 Iv. Bus dem Lande des Deutschen (Dröens sie von dannen zu gehen, um zu ihrer Sicherheit die Weichsel zwischen sich und den Preußen in der Mitte zu haben. Sie baten daher besagten Herzog, ihnen eine Burg zu bauen; dieser als ein Gott ganz ergebener Mann ... versammelte sein Volk und erbaute ihnen gegenüber der heutigen Stadt Ilhorn auf einem Berge eine Burg, genannt Vogelfang, wo die Brüder mit wenigen Bewaffneten sich der ungeheuren Menge der Heiden entgegenstellten und den Gesang der Trauer und der Trübsal sangen. Sie hatten ja den süßen Boden ihres Heimatlandes verlassen und waren in ein fremdes Land gezogen, in dem es ihnen beschießen war, viele Jahre Bedrängnis zu leiden. ... Sie hatten ein fruchtbares, friedliches und ruhiges Land verlassen und waren gezogen in ein Land des Schreckens, der Öde und (Einsamkeit, das erfüllt war von hartem Kriege— — Nach Erbauung dieser Burg sandte der Bruder Kon-rad1 Boten an den verehrungswürdigen Mann und frommenbruder Hermann von Salza, den Hochmeister des Deutschen Grdens . . ., und bat ihn demütig, er möge ihm mehr Brüder und Bewaffnete schicken. Dieser schenkte seinen Bitten Gehör und schickte ihm den Bruder Hermann, genannt Balte, zum Meister. 2. Gründung einer Kolomftcndorfcs (Lenzen bei Elbing) 1299. Uötzschke a. a. (D. 109. Bruder Ludwig von Schöpfe, Komtur des Marienordens der Deutschritter zu Jerusalem in Elbing... Mit Rat und Zustimmung unserer Brüder haben wir an Albrecht und Reddimir ausgetan zur Vergabung nach Kul* mifchem Recht 80 zum Hofe Lenzen gehörige Hufen unter folgenden Bedingungen: Besagter Albrecht und Reddimir sollen zum (Entgelt für die Vergabung (locatio) die achte Hufe2 frei vom Zins und das Schulzenamt in besagtem Dorfe für immer besitzen, von diesen 80 Hufen aber haben wir 4 freie Hufen dem Pfarrer des Dorfes zuerteilt.... von den übrigen 68 Hufen sollten die Bauern 4 Freijahre haben vom nächstkommenden Martinstage an. Nach Verlauf dieser sollen sie an demselben Martinstage von jeder Hufe eine halbe Mark der gebräuchlichen Münze und 4 hühner unserm Haufe jährlich zu zahlen gehalten sein. — Außerdem sollen sie von jeder der 80 Hufen unserm Haufe jährlich ein Maß Weizen und ein Maß Roggen (Winterweizen?) liefern. Unter besagten Gütern nehmen wir auch aus Schenken, Mühlen und deren Grundstücke, Wege, Gärten. . ., die wir unserem Hause vorbehalten. Ferner übertragen wir besagtem Albrecht und Reddimir und deren (Erben ... die niedere Gerichtsbarkeit über die Deutschen, die höhere aber . . . behalten wir uns und unsern Brüdern vor. von den Gerichtsgefällen aber . . . wollen wir ihnen ein Drittel überlassen und behalten zwei Drittel unserm Haufe vor. 1 Konrad von Ittafooten. 2 Es soll hier wohl heißen „acht Hufen".
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