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1. Von 1198 bis zum Ende des Mittelalters - S. 17

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
V. Staat und Kirche im Zeitalter Ludwigs des Bayern. 17 V. Staat und Nirche im Zeitalter Ludwigs des Bayern. lnarsilius von Pabuo1, Defensor pacis 1324. Itcirbt, Quell. z. Gesch. d. Papsttums 2. Hust. 150f. Iii, 6. Menschlicher Gesetzgeber ist allein die Gesamtheit der Bürger oder ihr stärkerer Teil? 7.Dekretalen oder Dekrete der römischen oder irgendwelcher anderer Bischöfe . . ., die ohne Erlaubnis des menschlichen Gesetzgebers erlassen sind, können über niemanden eine geistliche oder weltliche 5träfe verhängen. 9. Lin erwähltes Fürstentum oder sonst ein Rmt hängt allein von der Wahl dessen, der hierzu die Befugnis hat, und von feiner andern Bestätigung oder Billigung ab. 16. Ben Kirchenbann oder das Interdikt auszusprechen, ist ohne Genehmigung des gläubigen Gesetzgebers keinem Bischöfe ... gestattet. 12. Alle Bischöfe besitzen unmittelbar durch (Christus die gleiche Autorität. ... 18. Durch göttliche Autorität und mit der Zustimmung des gläubigen menschlichen Gesetzgebers können andere Bischöfe, gemeinsam oder getrennt, den römischen Bischof ebenso exkommunizieren oder gegen ihn eine andre Befugnis ausüben, wie dies umgekehrt der Fall ist. 53.(Ein allgemeines oder besonders Konzil der Priester, Bischöfe und anderer Gläubigen mit Zwangs--gewalt zu berufen, steht allein dem gläubigen Gesetzgeber oder dem, der mit seiner Genehmigung die Herrschaft führt, zu. 41.Der römische Bischof und jeder andre geistliche oder kirchliche Diener kann nach göttlichem Gesetze allein durch den gläubigen Gesetzgeber oder den mit seiner Genehmigung herrschenden oder durch ein allgemeines Konzil der Gläubigen zu einem besondern kirchlichen Amte befördert, von ihm allein auch des Amtes enthoben und be* raubt werden, wenn ein vergehen dies erfordert. 2. Die Kaiferfrötmttg Ludwigs des Bayern [nach filbertino Ihuffato3, Ludovicus Bavarus 1328j. Boehmer, Fontes rer. Germ. I, 173ff. 3n dieser Zeit schickten die Römer, die schon seit langem zu ihrem ungeheuren Schaden und Schimpf die römische Kurie entbehrt hatten, zuerst Gesandte nach Avignon zum obersten Pontifex mit der Bitte, er und die Kurie möchten sich nach Italien, und zwar nach Rom begeben. ... Falls er aber, obwohl schon mehrfach darum ersucht, dies ablehnen und den Stuhl verwaist lassen sollte, würden sie Ludwig, der König der Römer genannt werde, ...in der Stadt aufnehmen, damit Rom, das Haupt der Welt, den Ruhm feiner er* habenen Würde nicht verliere; und soweit die Römer könnten, würden sie sich darum bemühen, beide Throne, den geistlichen und den weltlichen, in ihrer Stadt zu sehen und zu hegen.-—Der Papst hielt die Gesandten unter unbestimmten Ausdrücken mehreretage hin. Ais sie um eine bestimmte Antwortbaten, er= klärte er, einen Zeitpunkt abwarten zu wollen, der für die römische Kirche gürt* 1 Professor an d. Universität Paris. M. ist also ein Vertreter der Lehre von der Volkssouveränität. (Er beruft sich hierfür an einer andern Stelle auf Aristoteles, Politik Iii, 6. 3 Ratsherr von Padua f 1330.
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