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1. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 249

1911 - Breslau : Hirt
Der Dreiigjhrige Krieg. 249 3. Brandenburg wird fr den Verlust von Vorpommern durch tue Stifter Magdeburg, Minden, Halberstadt und Kammin entschdigt, es erhlt Hinterpommern. 4. Bayern behlt die Oberpfalz und die Kurwrde. 5. Die Rheinpfalz mit einer neugeschaffenen achten Kurwrde er-hlt der Sohn (des inzwischen verstorbenen) Friedrich V., Karl Ludwig. Wrttemberg und Baden-Durlach werden an ihre vertriebenen Fürsten zurckgegeben. c) Innere Reichsangelegenheiten. Wofern nicht besondere Regelungen im Frieden vorgenommen werden, tritt eine Wiederherstel-lnng des Zustaudes von 1618 ein, und eine allgemeine Amnestie wird erlassen. Hiervon nimmt der Kaiser seine Erblande aus. Die volle Landeshoheit ^Souvernitt) der Landesfrsten wird anerkannt, das ins pacis et armorum, das Recht, zu ihrer Sicherheit Bndnisse untereinander und mit auswrtigen Mchten zu schlieen, ansge-nommen gegen Kaiser und Reich, wird ihnen zugestanden. Schweden erhlt fr die ihm abgetretenen deutschen Gebiete Sitz und Stimme auf dem Reichstage, Frankreich bernimmt die Garantie fr die Ausfhrung der Friedensbestimmungen. Eine neue Reichsverfassung soll auf einem Reichstage beraten werden. d) Kirchliche Fragen. Der Augsburger Religionsfriede wird besttigt und auch auf die Reformierten ausgedehnt. Das Restitutionsedikt wird aufgehoben, das Jahr 1624 als Normaljahr angesehen, d. h. der katholische und der evangelische Besitz wird so wiederhergestellt, wie er in diesem Jahre gewesen war. Auch von dieser Bestimmung nimmt der Kaiser seine Erb lande aus. In dem Westflischen Frieden kommt die Entwicklung des Reiches während der letzten Jahrhunderte zum Abschlu. Die kirchliche Treu-nuug bleibt bestehen, der Protestantismus wird als gleichberechtigt auer-kannt, wenn auch die Schranken, die seiner Ausbreitung 1555 gezogen worden sind, erhalten bleiben. Der alte Kampf zwischen kaiserlicher Majestt und stndischer Libertt ist zugunsten der Fürsten entschieden, sie erhalten die volle Souvernitt. Das Resultat ist auf Kosten des Reichsganzen erreicht. Das Reich verliert etwa 100000 qkm und erhlt eine gnzlich zerbrckelte, fast wehrlose Westgrenze. Es wird kaum noch als bestehend angesehen, da die Notwendigkeit einer neuen Verfassung anerkannt und eine Beratung der sie in Aussicht genommen wird. Fr die kaiserlichen Erblande werden wesentliche Bestimmungen aufgehoben, sie gehren also nicht mehr voll zum Reiche. Durch die Souvernitt von mehreren hundert Landesherren, die Reichsstandschaft Schwedens, die Garantie
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