Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Völkerwanderung und Frankenreich - S. 15

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Id) Lonstantinische Schenkung 15 Xiv. Über Tötung eines Grafen. 1. So einer einen Grafen getötet hat, soll er 24 000 Denare, das sinö 600 Sotiöi, zu zahlen schulöig sein. . . I. Die £aöung vor Gericht. 1. So einer zum Gericht nach Königsrecht1 gelaöen ist und sich nicht stellt, so soll er schulöig sein, 600 Denare, das sinö 15 Sotiöi, zu zahlen. d) tüeltherrfchaftspläne des Papsttums, ctus der Tonstantinischen Schenkung 8 (zw. 750 u. 780).8 „U)ie Uns eine iröische Kaisermacht zusteht, so haben Wir bestimmt, öatz ihre hochheilige römische Kirche achtungsvoll geehrt und öatz mehr als Unsere Kaiser gemalt und Unser iröis eher Thron der hochheilige Stuhl Petri glorreich verherrlicht meröe, indem wir ihm die Macht, den Lhrenrang, die Kraft und die Ehrenbezeigungen verleihen, die einem Kaiser zukommen." — „Unö Wir beschließen und setzen fest, öatz er die Vorherrschaft innehabe, sowohl über die vier Haupt (Bischofs-) sitze von Hntiochia, Alexandria, Konstantinopel und Jerusalem, als auch über alle Kirchen Gottes auf dem ganzen (Eröfreis; und der jeweilige Papst öieser hochheiligen römischen Kirche soll erhabener und ein Fürst für alle Bischöfe der ganzen tüelt sein, und durch seinen Urteilsspruch soll georönet toeröen, was in bezug auf Den Gottesöienst und für Den festen Bestanö des Christenglaubens zu versorgen ist. Denn es ist gerecht, öatz öort ein geheiligtes Gesetz die Oberherrschaft erhalte, wo, wie der Stifter der heiligen Gesetze, unser Fjeilanö, anorönete, der heilige Petrus Den Stuhl des Apostolates innehaben sollte." — „Wir übertragen ihnen (Den Päpsten) von jetzt an Unsern kaiserlichen Lateranpalast, der allen Palästen auf dem ganzen (Eröfreis voransteht und voranleuchten wirö, soöann das D i a ö e m, nämlich die Krone Unseres Hauptes, und zugleich die Mitra und das Schulterkleiö — nämlich das Pallium, das Den hals des Kaisers zu umgeben pflegt, aber auch Den Purpurmantel und das fcharlachfarbene Untergervanö und alle Teile der kaiserlichen Tracht oöer auch Den Rang der kaiserlichen vorsitzenöen Ritter, inöem Wir ihnen auch die kaiserlichen Zepter zuerkennen und zugleich .... Siegel, Banner und verschiedene kaiserliche Zierate, Den ganzen Rufzug kaiserlicher Majestät und Den Glanz Unserer macht." — 1 (Es bedurfte also zu einer solchen völlig rechtskräftigen Ladung einer höheren. Autorität. Der König oöer sein Stellvertreter, der Graf, geben hierzu die Befugnis. 2 vollständig bei Ed. 3eumer, Festgabe für R. v. Gneist, Berlin 1888, 47ff. 5 Fjauä Ii, 26: „Die falsche Urkunde ist ein römisches Werk und ist aller Wahrscheinlichkeit nach in der päpstlichen Kanzlei unter Stephan Ii. behufs Be- nutzung auf der fränkischen Heise, also kurz v. d. ©ft. 753, hergestellt worden."
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer