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1. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 173

1877 - Leipzig : Teubner
Balbinus — dienste im Heere des Q. Metellus Pius während des Krieges gegen Sertorius, dann später unter Pompejus, durch welchen er das Bürgerrecht erhielt, im I. 72 v. C. Cic. Bald. 8, 19. Auch in Rom zeichnete ihn Pompejus aus und beschenkte ihn sogar mit Ländereien, während Theophanes von Mytilene, der Vertraute des Pompejus, ihn adoptirte. Das. 18, 41. ad Att. 7, 7, 6. Auch bei Cäsar gelang es ihm, sich in Gunst zu setzen. So begleitete er 61 v. C. den Prätor Cäsar nach Spanien als praefectus fabrum, sowie er auch im I. 60 sein Gesandter beim Abschlüsse des Triumvirats war. Hatte auch Balbus seinerseits nichts versäumt, um sich die Gunst der mächtigsten Männer seiner Zeit zu erwerben, so hatte er doch nicht zu tadelnswerthen Mitteln bei diesem Streben gegriffen. Daher war auch die wegen Anmaßung des Bürgerrechts gegen ihn erhobene Anklage vielmehr gegen die Trinmvirn als gegen ihn selbst gerichtet. Der in seinem Unglück von Balbus unterstützte Cicero vertheidigte ihn. Balbns, der eigentliche Geschäftsträger Cäsars, war bald in Rom, bald in Gallien, um seines Gönners Interesse wahrzunehmen, und suchte, als der Ausbruch des Kampfes zwischen Cäsar und Pompejus unvermeidlich wurde (50), den gefürchteten Redner Cicero für Cäsar zu gewinnen, wiewohl ohne Erfolg. Beim Beginn des Kampfes ließ ihn Cäsar auf seinen Wunsch in Rom zurück, wobei Balbus, wie sein Brieswechsel mit Cicero beweist, diesen zur Uebernahme der Vermittelung zwischen den beiden Gegnern zu bewegen suchte. Erst nach Pompejus' Flucht, welchem Balbus aus früherer Zeit verpflichtet war, handelte Balbus noch entschiedener für Cäsar, strebte auch nach höheren Würden und verschaffte dem Cicero bei Cäsar Verzeihung. Seine Macht und sein Einfluß war bedeutend, da Cäsar alles billigte, was Balbus that. Cic. acl Att. 10, 11, 4. 11, 6, 3. ad sam. 6, 8, 1. Nach Cäsars Tode schloß er sich an Octaviau an. Cic. ad Att. 14, 10, 3. Im Jahre 40 wurde er nach den con-snlarischeu Fasten mit Canidius Crassus Consul ua’ch Absetzung der vorher gewählten Consuln. Sein Todesjahr ist nicht bekannt. Außer seinen noch vorhandenen Briesen an Cicero soll er Denkwürdigkeiten aus Cäsars Leben abgefaßt haben (Suet. Caes. 81.), so wie eine Ephemeris (nach Sidon. Apoll. 9, 14.). — 2) L. Balbus, aus Gades, Neffe des Vorigen, der Jüngere benannt im Gegensatz zu seinem Oheim, nahm Theil an den Kriegen Cäsars in Aegypten 'Und Spanien, wurde deshalb Pontifex (Veil. Pat. 2, 51. Cic. ad Att. 8, 9, 4.) und verwaltete im I. 40 die Quästor unter Asiuius Pollio. Seine Vaterstadt verdankte ihm eine Erweiterung und einen sicheren Hafen; doch handelte er gegen feine Mitbürger so willkürlich und gewaltthätig, daß er vor ihrer Wuth nach Africa flüchten mußte. Im I. 19 kam er wieder zum Vorschein, schlug als Proconsul die Garamanten in Africa, triumphirte als erster Nicht-Römer über sie und ließ im Jahre 13 in Rom ein Theater erbauen. Weitere Nachrichten über ihn fehlen. — 3)T.ampius Balbus, Volkstribun im I. 62 v. C., erwirkte als solcher durch feinen Antrag dem Pompejus bei dessen Erscheinen im Theater und Circus äußere Ehren. Er war sehr befreundet mit Cicero, der bei Cäsar seine Rückkehr aus dem Exil nach dem Tode des Pompejus erbat und erhielt. Auch die Barathrum. 173 Prätur bekleidete er. Cic. ad fam. 1, 3. Veil. Pat. 2, 40. — 4) M. Attins Balbus s. Attii, 5. Balbinus, D. Eaelius, zur Zeit des (Sara-calla, ein reichbegabter Mann, wurde im I. 238 mit Maximus Pupienus vom Senat zum Kaiser gewähtt/hatte aber mit dem Haß der übermüthigen Prätorianer zu kämpfen, während Senat und Volk den milden Herrscher ehrten. In einem Aufstande der Soldaten wurden in demselben: Jahre beide Kaiser erschlagen. Herod. 7, 11. 8, 8. Baleäres insülae, Bccieccql8£g, Bcdtageis (bei den Griechen auch rviivrjolui), 2 größere Inseln int O. der Küste von Hispania Tarraconensis, in dem nach ihnen benannten balkarischen Meer; man unterschied sie durch den Zusatz Major (j. Majorca) und Minor (j. Menorca); sie waren frucht bar und besonders weinreich. Auf der größeren (westlichen) Insel befanden sich die Städte Palma (j. ebenso) au der Westküste, Pollentia (j. Pol lenza) im N.-O. und Cinium (j. ©inen); auf der kleineren: Jam na oder Jamno (j. Ciudadela) im W. und Mago (j. Mahon) im S.-O. Die Bewohner (Baleares, Bcditxqslg), etwa 30,000, waren ein ursprünglich rohes Volk, das von Vieh zucht lebte und besonders wegen seiner Geschicklichkeit mit der Schleuder in den Heeren der Karthager und später der Römer geschätzt war. Durch ihre Verbindung mit den Seeräubern fanden sich die Römer veranlaßt, sie zu bekriegen, und der Consul Q. Cäcilius Metellns (Balearicns) unterwarf sie 123 v. C. Liv. ep. 60. Flor. 3, 8. Oros. 5, 13. Balista (Ball.) s. Tormenta, 5. Balistarii sind diejenigen Soldaten, welche zur Bedienung der Wursmaschinen, speziell der Batisten (f. Tormenta, 5.), gebraucht wurden. Ihre Be waffnung bestand in einem kurzen Spieße. Balueuni f. Bad, Bäder. Balteus ist l)im Allgemeinen ein Gürtel (Zcooz/jq), der über den Hüften das Gewand zusammenhielt. — 2) das Bandelier von Lei)er, an welchem das Schwert hing, und das gewöhnlich über der linken Schulter getragen wurde, so daß das Schwert an der rechten Seite war (vgl. Waffen). Befestigt wurde dieses Bandelier außer durch das Gewicht des daranhängenden Schwertes noch auf der Schulter durch die Riemen des Panzers. Meistens war auf diesem B. allerhand Metallschmuck, später sogar Edelsteine angebracht. — 3) ein verlängerter Zipfel an der römischen Toga, der von der rechten nach der linken Schulter gezogen wurde. Bandusia s. Sabini. Bantia, Municipium in der Nähe von Venusia am Fuße des Mons Voltur, in waldiger Gegend Lucaniens, j. Oppido. Liv. 27, 26. Hör. od. 3, 4, 15. Von besonderer Wichtigkeit für die Staatsalterthümer ist die 1790 aufgefundene, aus den Jahren 133 — 118 v. C. stammende, Steinschrift der tabula Bantina, die in lateinischer und oski scher Sprache Bestimmungen zur Sicherung der Staatsverfassung enthält. Ausg. von Mommsen, C. I. L. I. p. 45 ff. Vgl. dessen unterital Dial. 5. 145 und Kirchhoff, das Stadtrecht von Bautia (1853). Bapten f. Kotys, Kotytto. Barätliruin, ßttqa&Qov, eine Tiefe bei Athen, in die gemeine Verbrecher gestürzt wurde», auch ’oqvyfia genannt und daher der Nachrichter 6 snl reo oqvyficcti. Lycurg. Leocr. 121.
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