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1. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 540

1877 - Leipzig : Teubner
540 . Inachos dieselbe ausdrücklich durch die lex curiata de imperio verliehen war, d. H. in königlicher Zeit der rex, in republikanischer die consules, der dictator, die praetores. Sie ist verschieden von der potestas, derjenigen Amtsgewalt, die nicht blos den genannten magistratus cum imperio, sondern auch den andern Magistraten zukam. Das imperium konnte über die Dauer der Amtszeit prorogirt werden (proconsulea, propraetores), auch ward es bisweilen in außergewöhnlicher Weise Privaten verliehen. Es war in seinem Ursprünge das höchste Befehlsrecht im Krieg und Frieden, mit dem Rechte über Leben und Tod der Bürger; wurde dann aber in republikanischer Zeit in manigfacher Weise beschränkt. Als Ausfluß desselben erscheint noch am Ende der Republik: a) die Vorsteherschaft des gesammten Militärwesens nebst dem Recht über Leben und Tod des Soldaten, doch nur im Kriege, b) die Eivil-jnrisdietion mit dem Recht, Ungehorsame durch Multen oder Gesängniß zu strafe». Das imperium der Consnln war gegenüber dem der Prätoren ein maius imperium, das der Prätoren gegenüber dem der Consnln ein minus. Das Imperium der Statthalter in den Provinzen war durch die Grenzen der Provinz beschränkt (finitum); das imperium aber, welches z. B. Pompejns im Seeräuberkriege erhielt, hieß, weil es nicht auf eine einzelne Provinz beschränkt war, infinitum. Auch dieses imperium der Statthalter konnte prorogirt werden, bis die lex Julia oder lex de pro-vinciis dies für die prätorischen Provinzen verbot, für die eonsularischen ans 2 Jahre beschränkte. Cic. Pliil. 1, 8. Dio Cass. 43, 25. Inachos, 7va^og, 1) der älteste König von Arges, eigentlich der Gott des gleichnamigen Flnsses, ein Sohn des Okeanos und der Tetys, der die Argiver nach der denkalionischen Flut von den Bergen in die Ebene geführt und diese wohnlich gemacht haben sollte, indem er die Gewässer derselben in den nach ihm benannten Fluß zusammenleitete. Als Poseidon und Hera über den Besitz von Argos stritten, entschied er zu Gunsten der Hera und opferte ihr. Er galt für einen Ureinwohner des Landes, ward aber von der späteren Sage für einen eingewanderten Aegypter erklärt. Er erzeugte mit einer melischen Nymphe oder mit seiner Schwester Argeia den Phoroneus, Aigialeus, die Jo und den Argos Panoptes. — 2) der bedeutendste Fluß der peloponnesischen Landschaft Argolis, j. Panitza, entspringt auf dem Lyrkeion an der Grenze Arkadiens, nimmt links den Kephissos und rechts den unter den Mauern von Argos vorbeifließenden Eharadros (j. Serins) auf und fällt dann in die nördlichste Spitze des ar-golifchen Meerbusens; oft freilich versumpft er, bevor er das Meer erreicht — 3) rechter Nebenfluß des Acheloos, der im nördlichen Theile des Pindos entspringt und bei seiner Vereinigung mit dem Ach. denselben an Größe übertrifft. — 4) rechter Nebenfluß des untern Spercheios, j. Vi-stritza. Inartme f. Aenaria. Inäros s. Artaxerxes, 1. Incendium, absichtliche Brandstiftung, wurde in den Xii Tafeln mit Harter, uns unbekannter Strafe bedroht Die lex Cornelia de sicariis fubfnrnirte dieses Verbrechen unter das Verbrechen — India. des Mordes, die lex Pompeia de vi und lex Julia de vi auch unter das Verbrechen der Gewaltthat. Die Strafe war aquae et ignis inter-dictio, s. Exilium. Incensus. Wer sich dem Census entzog, wurde als ein des Bürgerrechts Unwürdiger in die Sklaverei verkauft (Cic. Cacc. 34.), vor Alters vielleicht mit dem Tode bestraft. Liv. 1, 44. Incestus, von in und castu-s, bezeichnet 1) in religiöser Hinsicht Unkeuschheit der Vestalinnen, s. Hestia, 4., und Entweihung des Heiligthums durch andere Personen, wie z. B. Clodius angeklagt wurde, s. Claudii, 20.; — 2) verbotene Verbindung zwischen Blutsverwandten oder Blutschande, z. B. zwischen Geschwistern u. s. w. Incubatio s. Divinatio, 4. Index hieß in Rom derjenige, welcher die Thäter eines Verbrechens oder die zu einem beabsichtigten Verbrechen Verschworenen bei bet Obrigkeit anzeigte. Eine solche Anzeige hieß in Griechenland ^rjwaig; die Behandlung derselben war im wesentlichen überall gleich. Sie waren nur bei großen Verbrechen gegen den Staat und das allgemeine Beste zulässig, z. B. Brandstiftung, Verschwörung, Verrath n. s. w. In den Zeiten der Republik machten blos gemeine Personen, namentlich Sklaven, solche Anzeigen und empfingen dafür vom Senat und vom Volke Belohnungen zuerkannt, wie Geld, das Bürgerrecht oder die Freiheit. Zahlreiche Beispiele hat Livins (2, 5. 4, 45 61. 8, 15. 18. 26, 14.). Vgl. Cic. Süll. 18. Cat. 3, 4. In der Kaiserzeit wurde den wegen Majestätsverbrechen Angeklagten die Strafe erlassen, wenn sie sich bereit erklärten, Anzeigen zu machen (Tac. ann. 6, 7. 15, 71.); es scheinen die Indices großen Einfluß gehabt zu haben (das. 6, 9.). India, ’Ivslk, r] ’lvstyiri, nannten die Alten die große Ländermasse, welche gegen N. (geschieden durch die Gebirge Paropamisos, Jmaos, Emodos) an Scythia extra Imaum, Serika und das Land der Siuä, gegen O. an letztere und den östlichen Ocean, gegen S. an den indischen Ocean, gegen W. (durch den Jndos geschieden) an Gedrosien, Arachosien und das Land der Paropamisaden grenzte. Ueber die Größe herrschten sehr verschiedene, zum Theil übertriebene Vorstellungen (V8 der ganzen Erdoberfläche): die wahre Länge betrug etwa gegen 400 g. M., die größte Breite Vorderindiens 350, die geringste 100 g. M. Arr. 5, 6, 2. 7, 20, 2. 8. Ptolemaios (der an einen Zusammenhang der nach Süden gewendet gedachten Ostküste mit Afrika dachte) scheidet das Ganze in India intra und extra Gangem (17 svzog und sxrog Fayyov ’Ivsikt]). Außer den schon genannten Gebirgen sind zu merken in India extra Gangem das sema nthinische (j. birmanische) Geb., die damassischen Berge (j. Pahimapan) n, s. w; im diesseitigen Indien: Uxenton, j. Goandy, westlich vom Ganges an den Ou. des Adamas; Vindion, j. Vindhyageb, südl. davon Bitigo, wahrscheinlich das heut. Gatesgeb., tt. a. Die Flüsse des Landes entspringen alle auf den nördlichen Grenzgebirgen und ergießen sich in den indischen Ocean: Seros (j. Men am?), Do-rias (Salnen?), Doanas(Jrawaddy), der Ganges (Ganga), angeblich der größte Strom der Erde, mit seinen Nebenflüssen, unter denen die bedeutendsten links Oidanes oder Dyardanes,
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