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1. Stoffe und Probleme des Geschichtsunterrichts in höheren Schulen - S. 165

1915 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Kampf zwischen weltlicher und geistlicher Gewalt 165 festen (Ergebnissen gelangen, danach ihre Beurteilung durch die moderne Geschichtschreibung anschließen, wichtig sind die Bundesgenossenschaften: der Episkopat mit dem König (vgl. auch die Szene in der peters-kirche zu Rom am 12. Februar 1111), die Laienfürsten mit dem Papste- warum? Noch mehr als auf der Unterstufe sollte die Frage des relativen Rechtes beider Parteien unbefangen und ohne konfessionelle Voreingenommenheit geprüft werden, wie es sich aus dem Doppelcharakter der Bischöfe als Kirchenbeamte und Reichsbeamte ergibt und wie es das Wormser Kompromiß anerkannt hat. Die Hauptquellenstelle für die Konkordatsbestimmungen, die päpstliche Urkunde vom 23. September 11221, sollte in ihrer lakonischen Kürze zur Interpretation vorgelegt werden (diktieren!). Huf die heikle Frage, ob das Konkordat nur für die Regierung Heinrichs V. oder für immer gemeint war, läßt sich der Unterricht wohl besser nicht ein; wohl aber muß er feststellen, daß und unter welchen Umständen es nach kaum einem Jahrhundert durch die Zugeständnisse (Dttos Iv. und Friedrichs Ii. tatsächlich aufgehoben worden ist2, und welche Bedeutung dieser verzicht für die deutsche Verfassungsgeschichte hat. Sehr interessant, schon weil für die Schüler etwas völlig Neues, ist es, wenn die unserem Inoestiturstreit entsprechenden Kämpfe der Päpste mit der französischen und englischen Krone (Thomas Becket!) und die Regelung, die in diesen Ländern erfolgt ist, zum vergleich herangezogen werden. c) Der Suprematsstreit. Damit wird der Gegenstand bis ins spätere Mittelalter hinein verfolgt und die Regierung Albrechts I. und Ludwigs des Baiern, über die man auf der Unterstufe flüchtig hinweggeeilt ist, mit wertvollem Inhalt gefüllt. Rls Parallele dient wieder der Streit Bonifatius’ Viii. mit Philipp Iv. von Frankreich, ein Thema, das man gleich bis zur Begründung des Gallikanismus weiterverfolgen kann, um dann bei Ludwig Xiv. oder der Kirchenpolitik der Revolution und Napoleons eine Anknüpfung zu haben. 1 3u finden bei Bernheim, Quellen zur Geschichte des Investiturstreites Ii S. 58, und bei v. Weißembach, Qjuellenfammlung zur (Beschichte des Inittelalters und der Neuzeit I S. 151; deutsch in der Teubnerschen „ (Quellens ammlung für den geschichtlichen Unterricht an höheren Schulen" Ii 33 (Kurze, Der Streit zwischen Kaisertum und Papsttum) S. 8 und bei ventzer, Duellenstellen zur Der« fassungsgeschichte des deutschen Inittelalters S. 18. 2 Das Privileg Ottos Iv. vom 22. März 1209 bei v. Iveißembach 1 S. 187, deutsch bei Dentzer S. 23. Die Goldene Bulle von (Eger vom 12. Juli 1213 bei Bernbeim Ii S. 84 und deutsch bei Kurze S. 19.
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