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1. Deutsche Sozialgeschichte - S. 13

1898 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Unfreie. Freigelassene. Hörige. Zusammenfassung. 13 Die Freigelassenen stehen, wie Tacitus berichtet, nicht viel Freigelassene, über den Knechten. Im Hause haben sie selten einige Bedeutung in der Gemeinde nie — abgesehen von den Völkerschaften, die von Königen beherrscht werden. Bei ihnen kommen Freigelassene gelegentlich mehr zur Geltung als die Vornehmen. Eine Mittelstufe zwischen Freien und Unfreien nehmen die Hörige. Halbfreien oder Hörigen ein (auch Liten genannt, eine Bezeichnung, die sich bestimmter Deutung entzieht). Sie entstanden wohl besonders durch Unterwerfung anderer Völker, bildeten einen Stand für sich, waren stets einem Herrn zu Diensten und Leistungen verpflichtet und durften keine Ehe mit Freien zu vollem Rechte eingehen. Durch Freilassung ward ihre Zahl vermehrt. Daß sie aber und die Knechte zusammen die Masse der Bevölkerung ausgemacht und die Freien etwa nur wie ein herrschender Stamm unter ihnen gelebt, ist eine irrige Anschauung. Die Masse des Volks bestand überall aus den Gemeinfreien. Zusammen- Gefchlechter von etwa 100 Familien oder 100 Kriegern sitzen als faf,un0' Gemeinde zusammen, geleitet von einem gewählten Geschlechtsältesten. Alle Freien entscheiden in den bei Neu- oder Vollmond stattfindenden Versammlungen über die wichtigen Angelegenheiten; sie allein haben das Recht Waffen zu tragen und die Pflicht des Kriegsdienstes, sie allein erhalten Anteil am Grund und Boden. Eine Gliederung nach Ständen, die sich aber nicht schroff gegeneinander abschließen, tritt schon hervor und giebt denssozialen Leben eine gewisse Mannigfaltigkeit.
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