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1. Kurze Geschichte von Hessen - S. 56

1881 - Gießen : Roth
— 56 — Kurz nach Ausbruch der französischen Revolution zur Regierung gelangt, blieben ihm die traurigsten Erfahrungen nicht vorenthalten. Der Lüneviller Friede, (1801) welcher den Reichskrieg mit dem republikanischen Frankreich beendete, raubte ihm die ans dem linken Rheinufer gelegene Grafschaft Hanau-Lichtenberg und der Reichsdepntationshauptfchluß(1803) — die auf Deutschland bezüglichen Ergänzungen zu diesem Friedensschluß — nöthigte ihn zur Abtretung mehrerer Aemter an Baden und Nasfan-Usingen. Als Entschädigung erhielt er das Herzogthum Westfalen, die kurmainzischen Aemter Heppenheim, Gernsheim, Lorsch, Fürth und Steinheim, die pfälzischen Aemter Lindenfels und Umstadt, die Reste des Hochstifts Worms, die Abtei Seligeustadt, die Reichsstadt Friedberg und Marienschloß. (Jetzt Landeszuchthaus.) d) Das „heilige römische Reich deutscher Nation", schon längst nur noch eine klägliche Ruine, sank unter dem Anprall der Stürme von Westen vollends zusammen. Kaiser Franz H. legte die Krone, deren Glanz längst erblichen war, nieder und nannte sich fortan Franz I., Kaiser von Oesterreich. Landgraf Ludwig X., den die Verhältnisse, namentlich die Rücksichten auf sein Land, zum Eintritt in den von Napoleon I. mit den kleineren Staaten Süd- und Westdeutschlands gegründeten Rheinbund gezwungen hatten, nahm am 14. Aug. 1806 als souveräner Fürst den Titel eines Großherzogs an und nannte sich Ludwig I. Das neue Großherzogthum, aus den verschiedensten Gebieten zusammengewürfelt, bot eine förmliche Musterkarte staatlicher Einrichtungen dar. Es ist dies nicht zu verwundern, denn jedes der etwa 1000 selbständigen Territorien, aus denen das alte Reich zusammengesetzt war, hatte seine besonderen staatlichen Einrichtungen, sein besonderes Geld, seine verschiedenen Maße und Gewichte. Ein Glück für das neue Staatswesen, daß es in seinem ersten Großherzog den Mann besaß, der es verstand, sofort gestaltend einzugreifen, das Alte, Ueberlebte mit Schonung zu entfernen und Neues, Lebensfähiges an dessen Stelle zu setzen. Schon unterm 1. Oktober wurden die alten ständischen Einrichtungen , welche Darmstadt mit Kassel gemeinschaftlich hatte und die sich so vollständig überlebt hatten, daß sie seit 200 Jahren außer Gebrauch gekommen waren, aufgehoben, ebenso die besonderen Einrichtungen in den neuen Gebietstheilen, soweit sie den veränderten Verhältnissen nicht mehr entsprachen. Die überall noch bestehende Leibeigenschaft wurde noch unter den Wirren des Krieges (1811) aufgehoben. e) Das Jahr 1813 ließ das deutsche Volk die Fesseln brechen,
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