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1. Kurze Geschichte von Hessen - S. 58

1881 - Gießen : Roth
— 58 — fon und des Eigenthums, Glaubens- und Gewissensfreiheit zu, berechtigt das Volk durch seine selbstgewählten Vertreter (Abgeordneten) zur Theilnahme an der Gesetzgebung, gewährt ihm das Recht der Steuerverwilligung und der Mitaufsicht über die Verwendung der Staatseinkünfte. Auf Grund der Verfassung und bei vertrauensvollem Entgegenkommen von Regierung und Landständen entwickelte sich in Hessen bald ein trefflich organisirtes blühendes Staatswesen. Ein Staatsschuldentilgungsgesetz regelte die Deckung der dem Lande in schwerer Zeit erwachsenen Verpflichtungen. Um Ordnung in das Staats- und Gemeinderechnungswesen zu bringen, wurde eine Oberrechnungskammer errichtet. Durch Einschätzung und Katastrirnng der Grundstücke, wurde eine Grundlage zur gleichmäßigen Verkeilung der Lasten gewonnen. Die Rechtspflege, welche vorher mit Polizei und Verwaltung vereinigt war, wurde von dieser getrennt und einem von der Staatsgewalt unabhängigen Richterstand überwiesen. Die Verwaltung der Gemeinden wurde durch eine „Gemeindeordnung" geregelt. Eine „Dienstpragmatik" regelte Rechte und Pflichten der Staatsdiener. Von einschneidender Wichtigkeit war der Eintritt in den von Preußen gegründeten Zollverein. Vorher war jeder der 38 deutschen Staaten, welche der Wiener Eongreß übrig gelassen, von dem andern durch Zollschranken abgesperrt, welche Handel und Verkehr außerordentlich hemmten und das Gesühl der Zusammengehörigkeit bei den deutschen Stämmen nicht auskommen ließen. h) Wenn Ludwig I. von den Regierungsgeschäften ermüdet war, dann suchte er Erholung bei der Kunst, namentlich der Musik, die er leidenschaftlich liebte und deren Uebung und Pflege er sich angelegen sein ließ. Er ließ das neue Opernhaus bauen (dasselbe, welches 1874 ein Raub der Flammen wurde) und erhob es durch reichliche Unterstützung zu einer Kunstanstalt ersten Ranges; er leitete häufig selbst die Proben und bildete sich dadurch eine ausgezeichnete Kapelle heran. Auch den berühmten Componisten und Orgelspieler Abbe Vogler, den Lehrer K. M. v. Webers, Meyer-beers und anderer ausgezeichneter Künstler, fesselte er an Darmstadt. Als Ludwig I. in einem Alter von 77 Jahren zu seinen Vätern versammelt wurde, konnte er den Ruhm mit ins Grab nehmen, bis zum letzten Augenblick auf der Höhe seiner Zeit gestanden und sie begriffen zu haben. Das Denkmal auf dem Luisenplatze in Darmstadt mit der Inschrift: „Ludewig dem Ersten Sein dankbares Volk." verkündet seinen Ruhm den fernsten Geschlechtern.
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