Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 55

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
55 zu deren Dienst gebraucht werden, auch dürfen die Amtleute keine Geschenke annehmen außer Getränk. Hülsenfrüchte. Obst. Hühner und Eier. Sie haben dafür zu sorgen, daß die notwendigen landwirtschaftlichen Arbeiten gut und vollständig gemacht werden; können sie die Arbeiten nicht selbst leiten, so sollen sie einen zuverlässigen Mann damit beauftragen. Den Unterbeamten darf kein größerer Bezirk zur Beaufsichtigung zugeteilt werden, als sie in einem Tage begehen können. Dem Weinbau ist besondere Aufmerksamkeit und Pflege zu widmen. Die Wirtschaftsbeamten sollen die nötigen Arbeiten genau überwachen, für die Vermehrung der Rebstöcke und für die Verbreitung ergiebiger und guter Sorten sorgen. Das Auspressen der Trauben darf nicht mit den Füßen geschehen. Der junge Wein wird in gute, mit Eisen-reisen beschlagene Holzgesäße gefüllt. Wein in ledernen Schläuchen aufzubewahren, verbot der Kaiser. Ebenso befahl er, Zuchthengste zu halten und gut zu verpflegen, geeigneten Leuten die Bienenwirtschaft zu übertragen. (Ein einziges Kloster bedurfte damals jährlich etwa 300 Pfd. Wachs.) Auf den Hauptgütern sollen nicht weniger als 100 Hühner und 30 Gänse gehalten werden, auf den Nebengütern mindestens 50 Hühner und 12 Gänse. Um des Schmuckes willen soll jeder Amtmann auch einzelne edle Vögel, Pfauen, Fasanen. Enten. Tauben. Rebhühner, Turteltauben auf jede mögliche Weise halten. Ebenso müssen gemästete Ochsen, Schweine, Hammel, Gänse, Hühner zum Gebrauche des Hofes jederzeit bereit gehalten werden. Mastochsen und Mastschweine sind außerdem zur Talggewinnung zu verwenden. Nicht geringe Sorgfalt wendet Karl der Forstwirtschaft zu. Er verlangt, daß Wälder gerodet werden, damit man Ackerland gewinne, doch sollen daneben Wälder bestehen bleiben und durch unvernünftiges Aushauen nicht verdorben werden. Desgleichen haben die Amtleute das Wild gut zu besorgen, Falken und Sperber zum Gebrauche des Herrschers zu hegen, den Zins für die Mast der Schweine in den Wäldern sorgsam einzufordern, für ihre eigenen Schweine den Zins zuerst zu geben, damit sie den andern mit gutem Beispiele vorangehen. Hühner und Eier, welche von den Knechten und Hörigen als Zins abgeliefert werden, sollen, soweit sie nicht zum Gebrauche des Hofes dienen, verkauft werden. Alles was die Leute mit ihren Händen verarbeiten oder verfertigen, als Speck, getrocknetes Fleisch, Wurst, eingesalzenes Fleisch, Wein, Essig, Senf, Käse. Butter u. s. w. soll mit der größten Reinlichkeit bereitet und hergestellt werden.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer