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1. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 96

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
96 bestanden, auf dem Wege des Handels in klingende Münze zu verwandeln. Diesem Geschäft unterzogen sich die Kaufleute. Anfänglich waren es in der Regel Friesen und Juden, die von Hof zu Hof ziehend, den Vertrieb der Handelsartikel besorgten, allmählich aber griffen auch Leute aus der angesessenen Bevölkerung, Freie und Zinspflichtige, zu dieser Beschäftigung. Die Händler suchten mit ihren Waren naturgemäß gern die Orte aus, wo viele Menschen zusammenströmten, wo Heer- und Volksversammlungen stattfanden, religiöse Feste gefeiert wurden u. s. w. Diese Verbindung namentlich kirchlicher Feier mit dem Markttreiben spiegelt sich in dem Worte „Messe" wieder und hat sich an manchen Orten bis auf den heutigen Tag erhalten. In den älteren Städten lagen die Marktplätze häufig außerhalb der Altstadt oder an einem Flusse. Damit sie leichter zugänglich wären, wählte man gern Kreuzwege für den Marktverkehr. Ringsum waren die Grenzen durch Kreuze bezeichnet, auch in der Mitte des^ Platzes erhob sich ein Kreuz, an welches Handschuh oder Schwert oder auch beides gehängt war; man befestigte auch wohl eine Fahne, «inen Hut, einen Schild oder einen Busch an dem Kreuze. Diese sinnbildlichen Gegenstände deuteten darauf hin, daß der König Stadt und Markt unter seinen besonderen Frieden gestellt, die Stadt gleichsam als sein Eigentum erklärt hatte. Das Kreuz mit den Sinnbildern daran wandelte sich im Lause der Zeit zur Rolandssäule um (Bremen). Nach diesem Bilde wurde das ganze Marktgebiet das Weichbild, d. i. Bild des Wiks, des Fleckens, genannt. Es stand nun ebenso unter dem Schutze des Königs wie die Königsburg selbst, und der Bruch des Friedens war ein todeswürdiges Verbrechen. Je zahlreicher ein Markt besucht war, desto höher steigerte sich die Einnahme des Marktherrn. Alle Abgaben, Zölle u. s. w. flössen in seine Kasse. Hierbei gewann auch die Münze, da der gesteigerte Verkehr immer größere Mengen flüssigen Metalles verlangte. Über Verbrechen und Streitfälle, die auf dem Markte vorkamen, entschied das Marktgericht. Die Leitung desselben lag in den Händen des Schultheißen, Beisitzer waren diejenigen Grundbesitzer, denen Grundstücke im Weichbilde vom Marktherrn verliehen waren, also Kaufleute. Sie hatten, selbst wenn sie aus dem Stande der hörigen Leute hervorgingen, durch die Landleihe zu Weichbilbrecht die Freiheit und das Bürgerrecht erworben, ba sie Angehörige der Königsburg geworben waren. Eben bort würde auch das Markt- ober Stabtgericht
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