Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 107

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
107 Solange eine feste Bestimmung fehlte, die ihnen ein ausreichendes Einkommen gewährte, waren die allein regierungsfähigen Patricier (Altfreien) schon aus diesem Grunde auf die Erträge ihrer eigenen Wirtschaft angewiesen. Unter bischöflicher Herrschaft trieb der Großgrundbesitzer nur Ackerbau, aus dem sich indes schon bald der Handel entwickelte. Aus diesen Grundlagen war die städtische Behörde hervorgewachsen. und ihnen verdankte letztere die materiellen Mittel, die Herrschaft zu behaupten und zu erweitern. Die ratsfähigen Bürger beschäftigten sich daher mit Ackerbau und Handel, besonders mit Geldwechsel, Korn- und Weinhandel. Wollenweberei, Gold- und Silberarbeit. Den Gewinn legten sie in Grundstücken und Landrenten an. Seit dem 14. und 15. Jahrhundert war es den Patriciern geradezu verboten, ein unedles Gewerbe, namentlich ein eigentliches Handwerk zu betreiben. Den vollberechtigten Bürgern stand die Gemeinde der Handwerker gegenüber. In einigen Städten waren sie von allen hofrechtlichen Lasten befreit (Köln), in anderen mußten sie als Anerkennung der Hoheit des Bischofs noch gewisse, zum Teil wunderliche Abgaben entrichten, die man den Kammerdienst nannte. In Erfurt z. B. lieferten die Schuster noch im 14. Jahrhundert dem Erzbischöfe Wein und Lammsbauche, dem Schultheißen und dem Vogt zu Martini ein Paar Stiefel; ähnlich war es in Halle, wo sie dem Bischof Sommer und und Winter Schuhe und Stiefel bringen mußten. Naturallieferungen an den Dompropst beschwerten in Straßburg die Metzger, in Mainz mußten fast alle Handwerker und Krämer dem Erzpriester zinsen, die Bäcker und Weber dem Gewaltboten u. s. w. Mit dem Aufblühen der Gewerbethätigkeit schlossen sich die Glie-der eines und desselben Handwerks fester aneinander, es entstanden w.erker-Einnngen, Innungen, Gilden oder Zünfte. Andere Bezeichnungen sind Ämter, Zechen, Gaffeln. Die einzelnen Zünfte bildeten gleichsam je eine große Familie, deren Interessen, auf welchem Gebiet sie auch liegen mochten, von jedem Mitglieds mit Eifer verfochten wurden. Da die Entstehung der Handwerkerverbindungen an den verschiedenen Orten nicht überall zu gleicher Zeit geschah, so läßt sich nicht angeben, wann sie eintrat. Als älteste Urkunde Über die Errichtung einer Zunft gilt die Kölner vom Jahre 1149, sie betraf die Vereinigung der Bettziechenweber; 1159 ward den Schustern in Magdeburg das Zunftrecht feierlichst verliehen. Die ersten Nachrichten stammen demnach
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer