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1. Das Zeitalter der Reformation, Das Jahrhundert des großen Krieges, Das Zeitalter der unumschränkten Fürstengewalt - S. 5

1900 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
5 Scheidung nach Berufen; das Volk spaltete sich in Geistliche, Ritter, Handel- und Gewerbetreibende und Bauern. Innerhalb dieser berufsmäßigen Gliederung aber machte sich doch das alte Geburtsprincip wiederum geltend: es entstand die Anschauung, daß jeder zu einem bestimmten Berufe, zu dem seines Vaters geboren werde. Und selbst im Priesterstande erlangte die Unterscheidung nach dem Stande der Geburt immer größere Bedeutung: die angesehenen mit) einträglichen Stellen blieben mehr und mehr dem ritterlichen Stande vorbehalten. Die Machtstellung der Geistlichkeit und des ritterlichen Adels beruhte aber darauf, daß sie den bei weitem größten Teil des nationalen Bodens in ihre Hände gebracht hatten und somit über den größten Teil der Erträge der nationalen Arbeit verfügten, die ganz überwiegend landwirtschaftliche Arbeit war. Mit der wachsenden Bevölkerungsdichtigkeit und der Zunahme von Handel und Verkehr wuchs jedoch diesen Ertrügen gegenüber die Macht des Geldes; die Möglichkeit der Ansammlung von Kapital in einer Hand war gegeben. Die Städte als Mittelpunkte des Verkehrs vereinigten die Handel- und Gewerbetreibenden in ihren Mauern; das Zusammenwohnen und die Verfügung über das neue Machtmittel, das Geld, schuf diesen Ständen eine Reihe von Annehmlichkeiten und Genüssen, die dem social höher bewerteten, aber nur über die schwerer verwertbaren Naturalerträge seines Besitzes verfügenden Adligen versagt blieben. Das Streben des Adels ging nun dahin, einerseits durch möglichste Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen die Mittel zu gewinnen, um es den verachteten „Städtebauern" gleichzuthun, andererseits mit Hilfe der Staatsgewalt den Gegner an der Ausnutzung seiner wirtschaftlichen Überlegenheit zu hindern. Erst seitdem die Konkurrenz des Bürgertums fühlbar war, wurde der Grundbesitz von den Adligen als vornehmste Erwerbsquelle, als Grundlage ihrer Existenz angesehen; aus den Rittern wurden Grundherren oder Gutsherren. Mochten sie selbst wirtschaften oder nicht, alle suchten sie die Leistungen ihrer Bauern aufs äußerste anzuspannen. Erst seitdem ward ihnen auch der Fürstendienst, bisher ein Ehrenrecht und eine Ehrenpflicht, zur Einnahmequelle; sie übernahmen bestimmte Funktionen gegen bestimmte Besoldung. Und wo sie sich dagegen sträubten, wie es die Re ich sritter sehnst im Südwesten Deutschlands that, wo sie so ein Mittel des Unterhalts aus Standesstolz von sich wiesen, da ging es mit ihnen am schnellsten bergab. Das Streben der Herren
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