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1. Kurzer Abriß der Geschichte und Verfassung des Großherzogtums Hessen - S. 5

1911 - Breslau : Hirt
§ 2. Hessen als Landgrafschaft. 5 geistlichen Stifter wurden zu wohltätigen Zwecken, zur Gründung der Hospitäler zu Hofheim, Gronau, Haina und Merxhausen und zur Stiftung der Universität Marburg (1527) verwandt. Im Jahre 1529 machte Philipp den vergeblichen Versuch, durch das Religionsgespräch zu Marburg Luther und Zwingli zu einer Verständigung zu bewegen. Auf den Reichstagen zu Speyer (1529) und zu Augsburg (1530) gehörte er zu den eindrucksvollsten und entschlossensten Führern der Protestanten und schloß 1531 mit dem Kurfürsten Johann von Sachsen das Bündnis zu Schmalkalden, dem später noch andere Mitglieder beitraten. Dem von dem Kaiser geächteten und von dem Schwäbischen Bunde vertriebenen Herzog Ulrich von Württemberg gewährte er Aufnahme und führte ihn 1534 mit Waffengewalt in sein Land zurück durch den Sieg bei Laufen über den Bruder des Kaisers, Ferdinand, der das Land als Lehen in Besitz genommen hatte. Seit dieser Zeit erhielt Philipp den Beinamen „der Großmütige". Im folgenden Jahre war er an der Bekämpfung und Unterwerfung der Wiedertäufer in Münster beteiligt. Als Haupt des Schmalkaldischeu Bundes und Führer der Evangelischen in Deutschland mußte er den Schmerz erleben, daß sein eigener Schwiegersohn, Moritz von Sachsen, die Sache seiner Glaubensgenossen preisgab und sich auf die Seite des Kaisers stellte. Nach der Niederlage feines Verbündeten, des Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen, bei Mühlberg (1547) mußte Philipp sich zu der Abbitte in Halle verstehen, nach der er gegen alles Erwarten in Haft genommen wurde, ein Opfer der ränkevollen spanischen Politik. Furchtbar waren die Demütigungen und Leiden des Fürsten in der Gefangenschaft zu Ondenarde und Mecheln. Endlich wurde er durch das Vorgehen seines Schwiegersohnes Moritz von Sachsen, der für seinen Verrat an der evangelischen Sache den Kurfürstenhut erhalten hatte, nach dem Vertrag von Passau 1552 aus seiner Gefangenschaft befreit. Nun widmete er sich aufs neue der Fürsorge um sein Land, in dem er Ackerbau, Handel und Gewerbe förderte, das Rechtswesen verbesserte und sich durch wohltätige Gesetze (Jagd- und Forstordnung, Feuerordnung, Münzgesetz) verdient machte. Er starb am 31. März 1567 und wurde in der Martinskirche in Kassel beigesetzt. Durch sein Testament erhielt sein Sohn Wilhelm etwa die Hälfte des Landes: Niederhessen mit Kassel, Ludwig etwa ein Viertel: Oberhessen mit Marburg, Philipp ein Achtel: die Niedergrafschaft Katzenelnbogen mit St. Goar und Rheinfels, und Georg ebenfalls ein Achtel: die Obergrafschaft Katzenelnbogen mit Darmstadt. Aber bereits 1583 starb die Linie Rheinfels und 1604 die Marli urger Linie aus, so daß nur noch die Landgrafschaft Hessen-Kassel und die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt übrig blieben.
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