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1. Das Zeitalter Friedrichs des Großen, Deutschland in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts, Das Zeitalter Kaiser Wilhelms I. - S. 32

1902 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
32 Bestrebungen unterstützte, die auf eine Auflösung der Habsburgischen Hausmacht ausgingen. Die Trennung des habsburgischen Erbes, die Abtretung wichtiger Stücke an Bayern, Sachsen und Preußen selbst, die Übertragung der Kaiserwürde auf die bayrischen Wittelsbacher und die Protektion dieser dann in sich machtlosen Würde durch Preußeu, dies mußte, wenn es gelang, die ganze Gestalt des Reiches verändern. Aber noch einmal erhob sich in Maria Theresia das Haus Habsburg iu einem Glanze, wie seit Jahrhunderten nicht; die Unterstützung Englands, die klägliche Schwäche der bayrisch-französischen Allianz selber machte die Pläne scheitern, das habsburgifche Erbe ward nicht aufgelöst, kam vielmehr mit der Kaiserkrone an das lothringische .Herzogsgeschlecht, das sich durch Ehebande mit den Habsburgern verschmolzen, und der Plan des wittelsbachischen Kaisertums fiel ruhmlos zu Boden. Die Kaiserwürde, wie sie jetzt auf die Lothringer überging, war damit keine andere und mächtigere geworden, als sie früher gewesen; aber ihr Verlust wäre für das Haus Habsburg-Lothringen das entscheidende Symbol der Erniedrigung gewesen, ihre Behauptung gönnte dem äußeren Bestände der*' Reichsformen noch eine kurze Frist. Darin war allerdings eine durchgreifende Veränderung eingetreten, daß diese Reichsformen selbst in der Gestalt, wie sie der westfälische Friede überliefert, eine allgemeine Geltung und Anwendung nicht mehr gewinnen konnten. Dem Kaiser, der selbst mehr auswärtiger als deutscher Fürst war, stand ein Landesfürst gegenüber, deffen überwiegende Stellung eine europäische, nicht die eines deutschen Reichsstandes war. Neben dem Königreich Preußen, als einer selbständigen, nordischen Großmacht, die in die Lücke Schwedens, Polens, Dänemarks eingetreten, verschwand schon beinahe die Erinnerung an den Kurfürsten von Brandenburg. Oder konnte man sich ernstlich einbilden, dieser Macht, die sich zu einer schiedsrichterlichen Stellung in Europa erhoben, die Geltung der deutschen Reichsgesetze, der Reichsgerichte, die Besolgnng kaiserlicher Anordnung ausdringen zu wollen? Versuchte mau es wirklich, wie es in den Anfängen des siebenjährigen Krieges geschah, so lies man nur Gefahr, die ganze Ohnmacht der alten Formen aufs kläglichste allen Augen bloßzustellen. Während diese Formen in den Regensburger Reichstagsbeschlüssen von 1757 und in der Niederlage von Roßbach den empfindlichsten Stoß erlitten, der sie vor der Auflösung
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