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1. Das Zeitalter Friedrichs des Großen, Deutschland in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts, Das Zeitalter Kaiser Wilhelms I. - S. 294

1902 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
294 treten zur Wahl der Abgeordneten zusammen (deren es bis jetzt vierhundertdreiunddreißig giebt). Der Zeitraum der Dauer eines solchen Abgeordnetenhauses war ursprünglich auf drei Jahre bemessen (Legislaturperiode), jetzt auf fünf Jahre. Jeder Preuße, der im Vollbesitze der bürgerlichen Rechte, über dreißig Jahre alt ist und bereits ein Jahr dem preußischen Staatsverbande angehört, ist zum Abgeordneten wählbar. Tie richterliche Gewalt, von Richtern ausgeübt, die vom Könige oder in dessen Namen ernannt werden, ist nur dem Gesetze unterworfen, sonst unabhängig. Geschworenengerichte, aus drei Richtern und zwölf Geschworenen (im Ehrenamte) bestehend, entscheiden über die Schuld eines wegen schwerer Verbrechen Angeklagten; die Geschworenen bejahen oder verneinen die Schuldfrage, die Richter setzen das Strafmaß auf Antrag des Vertreters des Staates, des Staatsanwaltes, fest. Tie Ausgaben und Einnahmen des Staates werden alljährlich durch den Staatshanshaltsetat festgestellt und zuerst dem Abgeordnetenhause vorgelegt. Gesetzlich wird der Etat festgestellt. Die Prüfungen aller Rechnungen unterliegt der Oberrechnungskammer. Inif1' Seinem Versprechen gemäß ließ Friedrich Wilhelm Iv. es i^Bor-nicht an Versuchen fehlen, Deutschlands Einigung, die dem in-inngen^zwischen gänzlich aufgelösten Parlamente nicht gelungen war, Neuge- herbeizuführen. Schon am 26. Mai 1849 hatte er mit den Königen öon Sachsen und Hannover ein Dreikönigsbündnis yiutltl'1 abgeschlossen gehabt und sodann noch mehr Fürsten zu einer Union zusammenzuführen gesucht. Aber überall mußte Preußen die gegnerischen Umtriebe Österreichs, namentlich die des Fürsten Schwarzenberg, erkennen. Mit Österreich gingen bald die anderen vier Königreiche, ferner Kurhessen, Meckleuburg-Strelitz, Schaumburg-Lippe, Hessen-Darmstadt, und am 16. Mai konstituierten sich ihre Bevollmächtigten als Plenum des deutschen Bundestages. Es war die Antwort Österreichs auf den Einspruch Preußens gegen die Wiederherstellung des im Jahre 1848 aufgelösten Bundestages. Die Spannung zwischen den beiden deutschen Großmächten ward immer größer. Alle Freunde Preußens rieten dringend zu einem Akte der Ermannnng noch in der letzten Stunde. Besonders warm sprach der Prinz von Preußen für eine thatkräftige Politik. Vergebens!
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