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1. Das Zeitalter Friedrichs des Großen, Deutschland in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts, Das Zeitalter Kaiser Wilhelms I. - S. 348

1902 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
348 1879, 21.-24. Sept. Abschluß eines Schutzbündnisses zwischen Deutschland und Österreich, dem sich auch später (1882) Italien anschließt. (Tripel-Allianz.) 1880, 15. Oktober. Die Vollendung des Kölner Domes wird durch ein prachtvolles Fest gefeiert. 1884. Beginn der Kolonialpolitik Deutschlands. Verschiedene Gebiete in Afrika werden unter deutschen Schutz gestellt: Angra Pequena (7. August), Kamerun (12. August), Porto Seguro und Klein-Popo (5. Sept.). Nov. Die deutsche Flagge an der Nordküste von Neu-Guinea gehißt. 1888, 9. März. Kaiser Wilhelm I. gestorben. 6. Naiser Fridrich Itl. 1888, 9. März. Der erkrankte Kronprinz eilt aus Italien (St. Remo) nach Berlin, um die Regierung als Kaiser Friedrich Iii. zu übernehmen. Seine Proklamation und Erlaß an den Reichskanzler (12. März). 15. Juni. Tod des Kaisers Friedrich. ™. Kaiser Wilhelm if, 1888, 15. Juni. Regierungsantritt Kaiser Wilhelms Ii. „Proklamation an mein Volk" 18. Juni. 26. Juni. Eröffnung des deutschen Reichstages in Gegenwart von 22 Bundesfürsten. Juli bis September. Kaiserreifen Wilhelm Ii.: Petersburg 19.-24. Juli, Stockholm 26—28. Juli, Kopenhagen 30. Juli, Dresden 21. August, Stuttgart 27. September, München 1. Okt., Wien 4. Oktober, Rom 11.—19. Oktober, Konstantinopel und Griechenland (1889). 14. Aug. Graf Moltke tritt von seiner Stellung als Haupt des Generalstabes zurück. 1890, 7. Januar. Kaiserin Augusta gestorben. März. Arbeiterschutzkonferenz in Berlin unter Teilnahme aller-europäischen Staaten außer Rußland und den Balkanstaaten. 20. März. Fürst Bismarck tritt von allen seinen Ämtern zurück. Caprivi Reichskanzler (bis 1894). Juni. Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und England über die Abgrenzung ihrer Besitzungen in Ostafrika. England tritt Helgoland an Deutschland ab. 17. Oktober. Vertrag zwischen dein Deutschen Reiche und dem Lrultan von Sansibar, worin letzterer gegen Geldentschädigung auf den Küstenstrich in Ostafrika verzichtet.
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