Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 17

1899 - Wiesbaden : Behrend
- 17 — Als er nämlich nach Köpenick zur Jagd reiste, warnte ihn ein Bauer vor einem beabsichtigten Überfall der Raubritter. Joachim sah sich vor und überwältigte die Verschwörer. Die Rädelsführer starben auf dem Blutgerüste, und ihre Köpfe ließ er als Warnzeichen auf die eisernen Stangen des Köpenicker Thores stecken. In einem Jahre wurden 70 Raubritter aufgefangen und ohne Gnade hingerichtet. Joachims Oheim machte ihm wegen seiner rücksichtslosen Strenge Vorstellungen zu Gunsten des Adels. Er aber antwortete: „Nicht adeliges Blut habe ich vergossen, sondern das Blut Don Schelmen, Räuberu und Mördern. Wären dies adelige Edelleute gewesen, so würdeu sie keine Verbrechen begangen haben." So machte er der Landplage gründlich ein Ende und erwarb sich die Zuneigung aller Gutgesinnten seines Volkes. Zusehends hob sich jetzt der Wohlstand des Laudes. Auf seinen Reisen durch das Laud erkundigte sich der Kurfürst genau uach alleu Verhältnissen. Eine „Städteordnung" führte gleiches Maß und Gewicht ein; das Schlachten, Brauen und Backen ließ er scharf überwachen, damit niemand übervorteilt werde. Seinem Wahlspruche getreu gründete Joachim in Berlin ein Kammergericht (1516). Dieser oberste Gerichtshof sollte strengste Gerechtigkeit handhaben. Auch die Vornehmsten, Grafen und Ritter, waren dem Urteile dieses Gerichtes unterworfen. Unter Joachims Regierung nahm im Jahre 1517 in Deutschland eine religiöse Bewegung ihren Anfang, die zur Trennung der Christen in Katholiken und Protestanten führte — die Reformation. Sie fand anch bald Eingang in Brandenburg, obwohl der Kurfürst ihr sremd gegenüberstand. Seine Gemahlin Elisabeth trat im Jahre 1528 zum evangelischen Glanben über. Den Zorn ihres Gemahls fürchtend, begab sie sich an den verwandten sächsischen Hof und kehrte erst nach dem Tode Joachims in die Mark Brandenburg zurück. Im Jahre 1524 erfuhr Brandenburg einen Landzuwachs, indem Joachim die Grafschaft Rnppin erbte. Der Vertrag von Grimnitz (1529) regelte auch das Verhältnis zu Pommern; das brandenburgische Erbrecht aus gauz Pommern wurde endgiltig anerkannt. Joachim I. starb zu Steudal 1535 und ruht an der Seite seines Vaters. Kurfürst Joachim Ii. Hektor. 1535 —1571 Wahlspruch: Wohlthäter sein für alle, das ist Fürstenart! Entgegen den Bestimmungen des Hausgesetzes hatte Joachim I. seine brandenbnrgischen Länder in der Weise geteilt, daß die Neumark als Erbteil für seinen jüngeren Sohn Johann abgezweigt wurde, während Joachim Ii. die übrige Mark erhielt. Joachim Ii. hieß wegen seiner oft bewiesenen Tapferkeit „Hektor". Schon als Kurprinz hatte er gegen die Türken so ruhmreich gestritten, daß ihn der Kaiser vor den Mauern von Wien eigenhändig zum Ritter schlug. Er war ein gutmütiger, milder Fürst, der uach seinem Wahlspruche alle Unterthanen möglichst glücklich sehen wollte. Im Jahre 1539 trat er mit dem größten Teile seines Volkes zum Protestantismus 2
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer