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1. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 56

1899 - Wiesbaden : Behrend
so zwang er auch die Edelleute zur Entrichtung von Abgaben in Form von Grundsteuern. x) Als die Adeligen sich beschwerten und klagten, dadurch werde das ganze Land ruiniert, gab er zur Antwort: „Niemand glaubt das; aber das glaube ich, daß die Autorität (die übermäßige Macht) der Junker wird ruiniert werden.2) Um die Erträge der Domänen zu erhöhen, übergab man sie einer Anzahl zahlungsfähiger Generalpächter. Diese Generalpächter, welche meistens als Edelleute gute Schulbildung genossen hatten, verpachteten sie dann an kleine Bauern und Ansiedler und suchte« die Güter durch wohlüberlegte Bewirtschaftung zu ihrem eigenen Nutzen möglichst in Ordnung zu halten.3) Auf diese Weise konnten die vorhandenen Schulden rasch getilgt und bedeutende Summen für das Heer ausgegeben werden. Auch gewarnt der König noch viele Millionen, die er zum Wohle feiner Unterthanen verwandte. Da zeigte es sich, daß seine Sparsamkeit von Geiz weit entfernt war. 4. Thätigkeit als Landesvater. Hebung der Landwirtschaft. Große Fürforge wandte der König dem Ackerbau zu. Den Domänenpächtern gab er fleißig Ermahnungen und Belehrungen zur Führung einer guten Wirtschaft; alle von ihm angeregten Verbesserungen in der Bodenbearbeitung bewiesen, daß er ein vorzüglicher Landwirt war. Diese Musterwirtschaft wirkte sehr vorteilhaft auf den Anbau des ganzen Landes. Ausgedehnte Sümpfe wurden entwässert und urbar gemacht. Sieben Jahre lang arbeiteten Tausende von Arbeitern an der Trockenlegung eines großen Havelbruches, des Rhin- und Havelländischen Luchs, in der Nähe von Fehrbellin. Das Luch bestand aus Sümpfen und Moor. Den Anwohnern gewährte es fast keinen Nutzen, sondern diente Sumpf-und Wasservögeln zum Aufenthalt. Über 200000 Mark hat der König aufgewandt, uw dort eine fruchtbare Bodenfläche zu schaffen. An dieser Stelle legte er dann eine Musterwirtschaft an für die Banern- ]) Im Jahr 1717 erklärte der König alle Lehnsgüter für freies Eigentum ihrer Besitzer, verlangte jedoch anstatt der dadurch in Fortfall kommenden Lehnsverbindlichkeiten eine jährliche Steuer von 120 M. für jedes Rittergut; das waren die Lehn- und Ritlerpferdegelder. — Auch aus dem Gebiete der städtischen Verwaltung traf Friedrich Wilhelm „einschneidende Neuerungen. Die schlechte Haushaltung und die daraus entstandene Überschuldung der meisten Städte veranlaßte ihn zu energischem Eingreifen, um auch hier ein geregeltes Finanzwesen zu schaffen. Eine der segensreichsten neuen Einrichtungen bestand darin, daß er den Gevatterschaften in den Magistraten, die zunächst ihre eigenen Interessen und dann erst die der Städte wahrten, ein Ende machte. 2) Denselben Sinn hat das spätere Wort Friedrich Wilhelms bei der Regelung der Hufensteuer in Ostpreußen: „Ich komme zu meinem Zwecke und ftnbiliere die Souveränität und setze die Krone fest wie einen rocher von bronze." 3) Einen Beweis feiner Hochherzigkeit gab der König durch das Edikt vom 13. August 1713, das den Unterschied zwischen Domänen und königlichen Schatullegütern aufhob und letztere als Staatseigentum erklärte.
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