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1. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 61

1899 - Wiesbaden : Behrend
T — 61 — Herren Beamten in den Provinzen mit meiner Bauern Pferden spazieren fahren." An und für sich schon war dieses Recht für den Landmann im höchsten Grade lästig, da auch die dringendsten Feldarbeiten ihn nicht von dieser Verpflichtung freisprachen. Auch die Offiziere durften nur noch auf besonderen königlichen Befehl Vorspann fordern. Kein Offizier sollte daun den Bauern zwingen, in 2 Stunden mehr als 11/2> Meilen abzufahren. Auf die Verletzung dieses Gebotes fetzte er für jede halbe Stunde, juelche der Bauer stärker zu fahren gezwuugeu worden war, eine Strafe von 10 Thalern. Mit harten Strafen, ja mit Todesstrafe bedrohte er die Pächter oder Beamten, welche ihre Leute bei Gutsdiensten mit Peitschenoder Stockschlägen mißhandelten oder zur Arbeit antrieben. Jeder Übertreter dieses Gesetzes wurde nämlich das erste Mal zu 6 wöchigem Karrenschieben in der Festung, das zweite Mal zum Strange verdammt. So schützte der rechtliche König die Geringen gegen die Vornehmen; jedem sollte sein Recht werden. In Jahren der Teuerung ließ der sonst so karge König, der in Zorn geriet, wenn nur eine Messerspitze Salz verschüttet wurde, seiue Magazine öffnen, um seinen Unterthanen billiges Brot zu spenden und sie vor Hungersnot zu bewahren?) Geistige Ausbildung des Volkes. Von Gelehrsamkeit mochte der König wenig wissen; desto mehr that er für die Volksbildnng. Znr geistigen Ausbildung des Volkes führte ei' den Schulzwang ein. Alle Eltern waren jetzt unter Strafe verpflichtet, ihre Kinder in die Schule zu schicken, und zwar im Winter täglich, im Sommer wenigstens einmal oder zweimal die Woche. Jeder preußische Unterthan sollte in Religion, Lesen, Schreiben und Rechnen bewandert sein. Die Schulpflicht dauerte bis zum 12. Jahre. Allein in Ostpreußen entstanden zu seiner Zeit 1700 Schulen. Als ihm die Regierung in Königsberg Schwierigkeiten machte, schrieb er: „Wenn ich baue und bessere das Land und mache keine Christen, so hilft mir alles nichts." Für jeden Schulbau bewilligte der König freies Bauholz, einen Morgen Land, sowie freies Brennholz zur Heizung der Schnlzimmer. Auch für den Unterhalt der Lehrer sorgte er, indem er ein Kapital von 150 000 Mark stiftete, dessen Zinsen zur Aufbesserung der Lehrerbesoldung verwandt werden sollten. Wie er den Lehrern vorschrieb, die ihnen anvertrauten Kinder gleich dem göttlichen Jesusknaben wie an Alter, so an Weisheit und Gnade zunehmen zu lassen, so ermahnte er die Eltern, ihren Kindern in allem ein gutes Beispiel zu geben und für sie zu beten. *) Wie er ihnen überhaupt in unverschuldeter Not beistano, zeigen folgende Worte ans einer Kabinetsordre vom 2. Juli 1718 an die litauische Kammer: „Weile auch die bishero angesetzte (Bauren) durch die vielfältig auf einander gefolgte Unglücksfälle in einen schlechten Zustand geraten sein, und denenselben die gehabte Freijahre wenig oder nichts helfen können, so fein wir nicht abgeneigt, denen-innigen, welche das, was sie bis itzo schuldig und ohne ihren Ruin nicht abzutragen vermögend, wann solches durch Zeugnis der Priester, Schulzen, Hauptleute und Beamten, auch sonsten genugsam bewahrheitet ist, allergnädigst zu erlassen, auch ein paar Jahr von denen ganz Unvermögenden, wann solches gleichfalls vorge-meldtermaßen genugsam bewahrheitet ist, nur den halben Zins annehmen zu lassen, jedoch habt ihr zuvörderst ein genaues Verzeichnis einzusenden, wie hoch sich dieser Erlaß betragen werde, alsdann wir auch mit endgiltiger Entschließung versehen wollen."
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