Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 90

1899 - Wiesbaden : Behrend
r — 90 — Schon am dritten Tage feiner Regierung erging der Befehl, in feinen Landen die Folter gänzlich abzuschaffen. Ein bleibendes Denkmal der Fürsorge Friedrichs für eine gute Rechtspflege ist das allgemeine preußische Landrecht, dessen Ausarbeitung gegen Ende feiner Regierung begann. Dieses neue Gesetzbuch war das erste, welches in deutscher Sprache erschien, und das Ergebnis der gründlichsten Untersuchungen und der gewissenhaftesten Bemühungen. Zwar erlebte Friedrich die Vollendung desselben nicht mehr, aber ihm bleibt die Ehre, die Anregung zu diesem segensreichen Werke gegeben zu haben. Unter feinem Nachfolger trat dasselbe in Kraft und bildet noch jetzt eine Hauptgrundlage unseres Rechts. König Friedrich beugte sich in seiner hohen Gerechtigkeitsliebe auch selbst unter das Gesetz. Das wußten alle seine Unterthanen. Als er das Schloß Sanssouci (ohne Sorge) baute, stand ihm eine Windmühle im Wege. Der Eigentümer wollte ihm dieses Erbstück vom Großvater und Vater nicht abtreten. Der König drohte: „Weißt du denn nicht, daß ich die Mühle abschätzen und dich zum Verkauf zwingen kann?" „Gewiß," erklärte der Müller, „wenn das Kammergericht in Berlin nicht wäre!" „Du hast recht," eutgegnete der König, „da möchte ich schlecht wegkommen." Die Mühle blieb stehen, und König und Müller wohnten friedlich bei einander. Sorge für die Unterdrückten. In der Fürsorge für die unter-thänigeit Bauern folgte Friedrich der Große feinem Vater. Obwohl auch er die Leibeigenschaft aufs schärfste verurteilte, gelang ihm die gänzliche Abschaffung derselben noch nicht. vsndem er jedoch auf feinen Gütern die vollständige Aushebung der Leibeigenschaft verlangte, ermunterte er die Gutsherren zur Nachahmung, vseftc körperliche Mißhandlung des gewöhnlichen Mannes durch]] einm Beamten setzte er unter schwere Strafe. Wer einen Bauern durch Ltock-schläge mißhandelte, sollte ohne Gnade aus 6 Jahre zur Festung, wenn er auch der beste Bezahler wäre und seine Pacht sogar im voraus bezahlte. Auch die Frondienste (Herrendienste) der Bauern erleichterte er, indem er sie auf höchstens 3 Tage in der Woche beschränkte. Auf deu königlichen Domänen wurden die Bauerngüter erblich gemacht, so daß jetzt das Gut jedesmal von den Eltern auf die Kinder überging. Diese Sicherheit spornte die Unterthanen au, ihre Güter mit größtem Fleiße zu bewirtschaften. _ .... Bei unverschuldeten Unglücksfällen war der König immer mit Hilfe bei der Hand. In den Jahren 1771 und 1772 öffnete er wegen Mißwachfes seine Getreidemagazine und bewahrte sein Land vor der Hungersnot, währenb in den Nachbarlänbern bittere Not herrschte. Die Schule. Wegen der langen Kriege und der anberen großen Ausgaben konnte Friedrich Ii. verhältnismäßig wenig für das Schulwesen thun, obwohl ihm das Wohl der Schule sehr am Herzen lag. Die Vorschrift seines Vaters über den Schulzwang erneuerte er in dem General-Land-fchulreglement, das im Jahre 1763 erschien. Darin verlangt er eine vernünftige und christliche Unterweisung der äugend zur wahren Gottesfurcht und anderen nützlichen Dingen, um bessere und geschicktere Unterthanen bilden und erziehen zu können. Leider hatte dieses Gesetz feinen durchgreifenden Erfolg, da manche Gemeinden zu arm waren,
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer