Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 206

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 206 — Vorteile im täglichen Leben. Nicht minder wichtig sind die im täglichen Leben erreichten Vorteile. Im Jahre 1875 gelangte eine nene Münz-, Maß- und Gewichtsordnnng zur Einführung. Zur wesentlichen Erleichterung von Handel und Verkehr hatte man jetzt ini ganzen Reiche gleiche Münzen, gleiches Maß und gleiches Gewicht. — Das Jahr 1879 brachte einheitliche Regelung der Rechtspflege für das ganze Reich. Die Aburteilung vou Übertretungen, Vergehen und Verbrechen erfolgt nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches; auch ein bürgerliches Gesetzbuch über bürgerliche Rechtsstreitigkeiten wurde in Angriff genommen, nach sorgfältiger Beratung fertig gestellt und tritt mit dem Jahre 1900 in Kraft. Der höchste Gerichtshof ist das Reichsgericht in Leipzig. In den meisten kleinen Städten ist ein Amtsgericht mit einem Richter an der Spitze. Große Städt.' haben vielfach ein Landgericht, jede Provinz ein Oberlandesgericht. In der Regel steht es dem Verurteilten frei, gegen das Erkenntnis des niederen Gerichts bei dem höheren Gerichte Berufung einzulegen bis zur Entscheidung des Reichsgerichts. „Leipzig hat gesprochen, der Streit ist aus." Die Verhandlungen der Gerichte sind öffentlich. Damit auch das Volk Anteil an der Rechtsprechung habe, sind bei den Amtsgerichten die Schöffengerichte, bei den Landgerichten die Schwurgerichte bestellt. Die Schöffen und Geschworenen haben bei der Entscheidung genau dasselbe Stimmrecht wie der Richter. Zu diesen Ehrenämtern ist jeder selbständige Deutsche wählbar, der über 30 Jahre alt ist, die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt und keine Armenunterstützung bezieht. Das Reich übernahm ferner das Post- und Telegraphen-wesen, das mit Ausnahme von Bayern und Württemberg für ganz Deutschland durch das Reichspostamt geleitet wird. Großen Erfolg hatte die kaiserliche Post. An der Spitze stand als Generalpostmeister ein Mann mit seltenen Geistesgaben, Heinrich Stephan, der Sohn eines einfachen Handwerksmannes aus Stolp in Pommern. Das ganze Reich ist in große Bezirke, Oberpostbireftioneit, eingeteilt, die einen Oberpostdirektor an der Spitze haben. Diesem sind die Post- und Telegraphenämter der Bezirke unterstellt. Postanstalten hat jede Stadt und jedes größere Dorf. In kleineren Dörfern finden wir Post-agenturen oder Posthilfsstellen. Unzählige Briefkasten nehmen Briefe it. a. zur Beförderung an. Die Bahnpost befördert die Postsachen auf der Eisenbahn; die Feldpost tritt bei Ausbruch eines Krieges in Thätigkeit. Im Jahre 1875 wurde der Weltpostverein gegründet, der mit Ausnahme einiger Gebiete in Afrika und Australien den ganzen Erdball umspannt. Für 10 Pf. Porto, ja auf der Postkarte für 5 Pf. gelangt eine Nachricht mit größter Schnelligkeit und beispielloser Sicherheit bis zu der fernsten Gemeinde des weiten Reiches; im Bezirke des Weltpostvereins beträgt das Briefporto 20 Pf., für Postkarte 10 Pf. Diese Schnelligkeit und Sicherheit tritt erst in ihr rechtes Licht, wenn wir bedenken, daß alljährlich im deutschen Reiche durch die Post mehr als 700 Millionen Briefe und 250 Millionen Postkarten besorgt werden müssen. Briefe und Postkarten an Militärpersonen sind portofrei; sie müssen dann aber mit der Aufschrift versehen sein: „Soldatenbrief. Eigene Angelegenheit des Empfängers." Drucksachen dürfen nur unter Streif- oder Kreuzband und in offenem Umschlage eingeliefert werden, so daß der Inhalt leicht
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer