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1. Der moderne Geschichtsunterricht - S. 143

1900 - München : Oldenbourg
Bürgertum. 143 Zum erstenmal behandelt man den Begriff »Bürger« in der Geschichte Heinrichs I., wobei man die bisherige Auffassung von »Heinrich, dem Städtegründer« auf Grund neuerer Forschungen (Gebhardt, Handbuch der deutschen Geschichte) fallen lassen muss. (Bei der letzten Zusammenfassung in der Oberklasse eines Gymnasiums kann man vorsichtig auf den Unterschied zwischen Bürger im Altertume, Bürger im Mittelalter, Bürger in der Neuzeit eingehen. Im Altertume waren Staatsbürger und Gemeindebürger so ziemlich identisch, denn die Gemeinde war eben der Staat. Dabei konnte der Bürger (ingenuus) innerhalb oder ausserhalb der Stadt wohnen, 7vollzog oder civis war er immer. Neben den Vollbürgern mit allen Rechten und Pflichten gab es auch Halbbürger mit beschränkten Rechten und Pflichten [7i£Qi0lx0g, uizoikog, libertus, liber-tinus) und rechtlose Sklaven (öovlog, servus). Staatsangehörige waren die beiden letzteren Klassen auch, Bürger nicht. Im Mittelalter gibt es den Begriff »Bürger« im antiken Sinne nicht. Bürger ist nur der Bewohner einer »umfriedeten« Burg, eines befestigten Ortes. In der Neuzeit hat man wieder den staatsrechtlichen Begriff »Bürger«, und zwar »Gemeindebürger« und »Staatsbürger«. Staatsbürger ist jeder, der zum Unterthanenverband gehört, Gemeindebürger braucht er deswegen noch nicht zu sein. So hat München über 400000 Einwohner, von denen wohl die meisten bayerische Staatsbürger, aber nur etwas über 20000 Gemeindebürger sind u. s. w.). Heinrich I. brauchte allerdings feste Stützpunkte gegen die flüchtigen Reiterscharen der Ungarn. Soweit solche nicht schon in den alten Römerstädten vorhanden waren, wie im Süden, mussten sie neu angelegt werden. Dies waren aber nicht Städtegründungen in unserem Sinne, auch nicht feste Burgen, sondern meist nur roh errichtete, aber für den Augenblick sichere Blockhäuser, die man mit Wall und Graben umgab; also Zufluchtsstätten, in welche die Umwohner bei drohender Gefahr sich und ihr Wertvollstes flüchten konnten. Städte entstunden aus diesen Zufluchtsstätten in der Regel nicht oder nur wenige. Die Städte entstehen aus den sogenannten »Höfen« oder »Pfalzen« (später Burgen); es waren dies anfangs Königspfalzen, Bischofssitze u. dgl. Um diese Höfe herum siedeln sich zunächst Hörige zum Dienst des Herrn an, weshalb das älteste Stadtrecht auch immer »Hofrecht« heisst. Aus diesen Hörigen entwickelt sich das Handwerk (siehe oben!); daraus der Handel; für diesen braucht man Münzen, Masse und Gewichte und dafür
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