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1. 1861 - 1871 - S. 7

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
3. Bismarck zum Verfassungskonflikt. - 4. Vertrag zwischen Preußen u. Österreich 1 (Es ist ein eigentümliches Zusammentreffen, daß die Beratung dieses Manifestes, welches unserm Königlichen Herrn überreicht werden soll, gerade zusammenfällt mit dem heutigen Geburtstage des jüngsten mutmaßlichen Thronerben. 3n diesem Zusammentreffen, meine Herren, sehen wir eine verdoppelte Aufforderung, fest für die Hechte des Königtums, fest für die Rechte der Nachfolger Sr. Majestät einzustehen. Das preußische Königtum hat seine Mission noch nicht erfüllt, es ist noch nicht reif dazu, einen rein ornamentalen Schmuck Ihres Verfassungsgebäudes zu bilden, noch nicht reif, als ein toter Maschinenteil dem Mechanismus des parlamentarischen Regiments eingefügt zu werden. Iii. Die deutsche Frage 1864 und 1866. 4. Vertrag zwischen preutzen und Ofterreich vom *6. Januar J864 über die Zukunft Schleswig-Holsteins? 1. Aufforderung an Dänemark, die Novemberverfassung binnen 48 Stunden zurückzunehmen; im Weigerungsfälle Abreise der Gesandten und Besetzung Schleswigs durch schon bereitgehaltene österreichische und preußische Truppen. 2. Selbständiges vorgehen beider Mächte, wenn der Bundestag den Hntrag vom 28. Dezember2 nicht annimmt. 3. Vorbereitung der zur (Einnahme oder Umgehung des Danewerks erforderlichen Streitkräfte. 4. 3m Falle der Besetzung Schleswigs Verhinderung aller dänischen, Augusten* burger oder demokratischen Demonstrationen, Verwaltung des Landes durch Zivilkommissare unter der höchsten Autorität des (Oberbefehlshabers der Truppen. 5. Annahme des Vorschlags einer europäischen Konferenz nur unter der Voraussetzung entweder der Zurücknahme der Novemberverfassung ober der Besetzung Schleswigs. „Für den Fall, daß es zu Feindseligkeiten in Schleswig käme, und also die zwischen den deutschen Mächten und Dänemark bestehenden Vertragsverhältnisse hinfällig würden, behalten die Höfe von (Österreich und Preußen sich vor, die künftigen Verhältnisse der Herzogtümer nur in gegenseitigem (Einverständnisse festzustellen. Zur (Erzielung dieses (Einverständnisses werden sie eintretenden Falles die sachgemäßen weiteren Abreden treffen. Sie werden jedenfalls die Frage über die (Erfolge nicht anders als in gemeinsamem Einverständnis entscheiden." 6. Vorbehalt weiterer Vereinbarung für den Fall tatsächlicher (Einmischung anderer Mächte. 1 Sqbel, Gründung des Deutschen Reiches, Bd. Iii, S. 209 und 211. 2 Der Bund möge Schleswig in Pfand nehmen für die Erfüllung der dänischen Verpflichtungen von 1851/52.
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