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1. 1861 - 1871 - S. 20

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
20 Hi. Die deutsche Frage 1864 und 1866 Hrt. 6 der in Nickolsburg am 26. Iuli dieses Jahres abgeschlossenen Friedenspräliminarien, und nachdem Se. Ittaj. der Kaiser der Franzosen durch seinen bei Sr. Ittaj. dem König von Preußen beglaubigten Botschafter amtlich zu Nickolsburg am 29. Juli ejusdem hat erklären lassen: „Qu’en ce qui con-cerne le Gouvernement de l’Empereur la Vänetie est acquise ä l’Italie pour lui etre remise ä la paix“ — tritt Se. Ittaj. der Kaiser von Österreich dieser Erklärung auch seinerseits bei und gibt seine Zustimmung zu der Vereinigung des lombardo-venetianischen Königreichs mit dem Königreich Italien ohne andere lästige Bedingung als die Liquidierung derjenigen Schulden, welche als auf den abgetretenen Landesteilen haftend werden ersannt werden, in Übereinstimmung mit dem Vorgang des Traktats von Zürich. Hrt. 3. Die Kriegsgefangenen werden beiderseits sofort freigegeben werden. Hrt. 4. Se. Inaj. der Kaiser von Österreich erkennt die Auslösung des bisherigen Deutschen Bundes an, und gibt seine Zustimmung zu einer neuen Gestaltung Deutschlands ohne Beteiligung des österreichischen Kaiserstaats. Ebenso verspricht Se. Ittaj. das engere Bundesverhältnis anzuerkennen, welches Se. Ittaj. der König von Preußen nördlich von der Linie des Tstains begründen wird, und erklärt sich damit einverstanden, daß die südlich von dieser Linie gelegenen deutschen Staaten in einen verein zusammentreten, dessen nationale Verbindung mit dem Norddeutschen Bunde der näheren Verständigung zwischen beiden vorbehalten bleibt, und der eine internationale unabhängige Existenz haben wird? Hrt. 5. Se. Inaj. der Kaiser von Österreich überträgt auf Se. Ittaj. den König von Preußen alle seine im tdiener Frieden vom 30. Okt. 1864 erworbenen Hechte auf die Herzogtümer Holstein und Schleswig mit der Tttaßgabe, daß die Bevölkerungen der nördlichen Distrikte von Schleswig, wenn sie durch freie Abstimmung den Wunsch zu erkennen geben, mit Dänemark vereinigt zu werden, an Dänemark abgetreten werden sollen. Hrt. 6. Huf den Wunsch Sr. Ittaj. des Kaisers von Österreich erklärt Se. Ittaj. der König von Preußen sich bereit, bei den bevorstehenden Veränderungen in Deutschland den gegenwärtigen Territorialbestand des Königreichs Sachsen in seinem bisherigen Umfang bestehen zu lassen, indem er sich dagegen vorbehält, den Beitrag Sachsens zu den Kriegskosten und die künftige Stellung des Königreichs Sachsen innerhalb des Norddeutschen Bundes durch einen mit Sr. Ittaj. dem König von Sachsen abzuschließenden besonderen Friedensvertrag näher zu regeln. Dagegen verspricht Se. Ittaj. der Kaiser von Österreich die von Sr. Ittaj. dem König von Preußen in Norddeutschland herzustellenden neuen Einrichtungen, einschließlich der Territorialveränderungen, anzuerkennen. Hrt. 7. Behufs Huseinandersetzung über das bisherige Bundeseigentum wird binnen längstens sechs Wochen nach Ratifikation des gegenwärtigen Vertrags eine Kommission in Frankfurt a. Itt. zusammentreten, bei welcher sämtliche Forderungen und Hnsprüche an den Deutschen Bund anzu- 1 Diese wichtige Bestimmung fehlt in dem Hicfolsburger Präliminaroertraq vom 26. Juli 1866.
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