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1. 1815 - 1861 - S. 21

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
15. L. Uhlands Rebe über die Erblichkeit der Würde des Reichsoberfyaupts 21 § 13. Die Wahlhandlung ist öffentlich. . . . Das Wahlrecht wird in Person durch Stimmzettel ohne Unterschrift ausgeübt. § 14. Die Wahl ist direkt. Sie erfolgt durch absolute Stimmenmehrheit aller in einem Wahlkreis abgegebenen Stimmen. 15. Rus £. Uhlands Rebe über die Erblichkeit der Würde des Reichsoberhauptes. Paulskirche, 23. Januar 1849.1) . . . Ich gestehe, einmal geträumt zu haben, daß der großartige Aufschwung der deutschen Nation auch bedeutende politische Charaktere hervorrufen werde und daß hinfort nur die hervorragendsten an der Spitze des deutschen Gesamtstaates stehen werden. Dies ist nur möglich durch Wahl, nicht durch (Erbgang. . . . Die einmalige Wahl, vermöge welcher das zum Oberhaupt erwählte Oberhaupt die Würde veretben würde, diese erste Wahl ist ein letzter Wille, ein besonders feierlicher verzicht auf das Wahlrecht. Ich hoffe, Sie werden diesen verzicht nicht aussprechen; er steht im Widerspruch mit dem Geiste, durch den Sie hierher gerufen sind. Die Revolution und ein Erbkaiser — das ist ein Jüngling mit grauen haaren. Ich lege noch meine Hand auf die alte, offene Wunde, den Ausschluß Oestreichs. Ausschluß, das ist doch das aufrichtige wort, denn wenn ein deutsches (Erbkaifertum ohne Oestreich beschlossen wird, so ist nicht abzusehen, wie irgend einmal Oestreich noch zu Deutschland treten werde. .. - Eine wahre Einigung muß alle deutschen Ländergebiete zusammenfassen. Das ist eine stümperhafte (Einheit, die ein Drittteil der deutschen Länder außerhalb der (Einigung läßt. Daß es schwierig ist, Oestreich mit dem übrigen Deutschland zu vereinigen, wissen wir alle; aber es scheint, manche nehmen es auch zu leicht, auf Oestreich zu verzichten, manchmal, wenn in diesem Saal östreichische Abgeordnete sprachen, und wenn sie garnicht in meinem Sinne redeten, war mir doch, als ob ich eine Stimme von den Tiroler Bergen vernähme oder das adriatische Meer rauschen hörte, wie verengt sich unser Gesichtskreis, wenn Oestreich von uns ausgeschieden ist welche Einbuße wir an macht, an Gebiet, an volkszahl erleiden würden, das ist hinreichend erörtert; ich füge nur eines bei: Deutschland würde ärmer um alle die Kraft des Geistes und Gemütes, die in einer deutschen Bevölkerung von 8 Millionen lebendig ist. Ich glaube, daß, wenn wir mit einem Bundesstaat ohne Oestreich nach Hause kommen, unser Werk nicht überall wird gelobt werden. . . . 3um Schluß, meine Herren: verwerfen Sie die Erblichkeit, schaffen Sie keinen herrschenden (Einzelstaat, stoßen Sie Oestreich nicht ab! Retten Sie das Wahlrecht, dieses kostbare Volksrecht, dieses _sjl ^Us Sr. Hotter, L. Uhland, sein Leben und sein Dichtungen. 1863,
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